„Angeschlossene Elektrogeräte wie Handys, Laptops oder Föne dürfen in der Badewanne nicht benutzt werden. Fällt das Gerät ins Badewasser, droht ein lebensgefährlicher Stromschlag“, sagt Dr. Susanne Woelk, Geschäftsführerin der Aktion Das sichere Haus (DSH), Hamburg.
Akkubetriebene Handys stellen aufgrund ihrer niedrigen Spannung dagegen keine Gefahr dar.
Handys mit Schutzklasse IP67 oder IP68. Outdoor-Handys
Im Handel gibt es staub- und wasserdichte Handys. Sie sind mit dem Hinweis „Schutzklasse IP67“ oder „Schutzklasse IP68“ gekennzeichnet. IP67 bedeutet, dass das Handy „staubdicht“ ist und „Schutz gegen zeitweiliges Untertauchen“ bietet. Die Schutzklasse IP68 ist ebenfalls staubdicht und bietet darüber hinaus „Schutz gegen dauerndes Untertauchen“. Auch viele, aber eben nicht alle Outdoor-Handys und Outdoor-Laptops sind gegen Staub und Wasser geschützt. Hier heißt es: Genau in die Betriebsanleitung schauen.
Ob sie als DSH-Geschäftsführerin ein IP67 oder IP68-Smartphone mit in die Badewanne nehmen würde? „Nein, eher nicht“, antwortet Woelk, „und wenn, dann nur ohne Ladekabel.“
Aktion DAS SICHERE HAUS e.V. (DSH)
Holsteinischer Kamp 62
22081 Hamburg
Telefon: +49 (40) 298104-61
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