Meurer: „Wir gehen davon aus, dass der Gesundheitsausschuss und der Bundestag der geänderten Fassung des EpiLage-Fortgeltungsgesetzes so zustimmen werden. Insbesondere für schwer von der Pandemie getroffene Pflegeeinrichtungen ist die Verlängerung des Rettungsschirms Pflege eine existentielle Entscheidung.“ Es ist absehbar, dass in Kürze behördliche Einschränkungen wegfallen, aber eine erhebliche Minderbelegung, reduzierte Besucherzahlen, Empfehlungen des RKI oder mit dem Gesundheitsamt abgestimmte Schutzkonzepte bleiben.
Der bpa-Präsident: „Es ist richtig und wichtig, dass jetzt nicht auch noch die pflegerische Infrastruktur gefährdet wird. Unterstützt durch die Impfungen können wir nun einen verantwortungsvollen Weg zurück zu einer normalen Versorgung gehen. Das ist eine gute Nachricht für pflegebedürftige Menschen, für die Pflegekräfte und für die Träger.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
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