B 1.1.7 breitet sich mehr und mehr aus, die sogenannte britische Mutante des Corona-Virus ist in den vergangenen Tagen auch im Vogelsberg mehrfach nachgewiesen worden. Was bedeutet das für das Infektionsgeschehen im Kreis? In welchen Bereichen gibt es ein erhöhtes Infektionsgeschehen? Ist die Mutante wirklich ansteckender und gefährlicher? Diese und andere Fragen mehr beantwortet Dr. Henrik Reygers, der Leiter des Vogelsberger Gesundheitsamtes, im nachstehenden Interview.

Wie viele Mutanten sind mittlerweile im Vogelsbergkreis nachgewiesen?

Es ist davon auszugehen, dass aktuell rund jede zweite Infektion im VBK auf eine Virusvariante zurückzuführen ist.

Handelt es sich dabei ausschließlich um die sogenannte britische Variante?

Bisher hatten wir ausnahmslos Nachweise der England-Variante.

Lässt sich rekonstruieren, auf welchem Weg Mutanten in den Vogelsberg gelangten? Wurden sie beispielsweise von Reiserückkehrern „eingeschleppt“?

Die Herkunft der Varianten lässt sich nicht nachvollziehen, es handelt sich bei keinem Fall um Reiserückkehrer.

Gibt es derzeit eine Häufung von Infektionen?

Die Häufungen beobachten wir innerhalb der Familien. Schulen oder Kindergärten waren bisher nicht betroffen. Ausbruchsgeschehen wie im Nachbarkreis Fulda, wo diverse Firmen betroffen sind, konnten wir bisher nicht beobachten.

Wird mittlerweile jeder Corona-Test im Labor auch auf Mutationen hin untersucht?

Ob jeder positive Befund in jedem Labor auf Mutationen hin untersucht wird, kann nicht gesagt werden. In manchen Laboren erfolgt dies jedoch zu 100 Prozent, wir erhalten dann zeitnah eine Zweitmeldung.

Nach welchen Kriterien wird eine weitergehende Testung durchgeführt?

Liegt uns ein Hinweis auf Kontakt zu einem Virusvarianten-Fall vor, lassen wir die Probe auf das Vorliegen einer Mutation testen, beispielsweise bei Familienangehörigen oder engen Kontaktpersonen. Auch bei Verdacht auf eine erneute Infektion (zweiter Nachweis nach etwa drei Monaten) ziehen wir eine Virusvariante in Betracht.

Wie lange dauert es, bis das Testergebnis vorliegt?

Handelt es sich um eine variantenspezifische PCR, liegt das Ergebnis relativ schnell nach circa zwei Tagen vor. Bei einer Gesamtgenomsequenzierung kann das Ergebnis, je nach Auslastung des Labors, erst nach 14 Tage vorliegen.

Die britische Variante des Corona-Virus soll noch ansteckender sein und zu schwereren Krankheitsverläufen führen. Stimmt das?

Schwere Krankheitsverläufe sind im Moment bei unseren Fällen eher selten zu beobachten.

Was sollte beachtet werden?

Die Indexfälle erhalten zwei Wochen Quarantäne, danach erfolgt eine weitere Testung. Ist diese positiv, wird die Quarantäne verlängert. Auch die Familienangehörigen werden zum Ende der Quarantänezeit getestet. Ferner wird angeraten, auch in der Woche nach der Quarantänefrist noch Kontakte zu meiden, ein Gesundheitsselfmonitoring fortzuführen sowie eine strikte Einhaltung der Hygieneregeln.  

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel