Bewerben können sich in Hamburg ansässige, professionell tätige Autorinnen und Autoren sowie bildende Künstlerinnen und Künstler. Die Behörde für Kultur und Medien zahlt die Mieten für den Aufenthalt sowie zusätzlich 1.000 Euro Aufwandspauschale an die Stipendiaten und Stipendiatinnen. Die Bewerbungsfrist endet am 3. Mai 2021. Die Entscheidung fällt die Jury des Kuratoriums der Roger Willemsen Stiftung.
Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Für Künstlerinnen und Künstler ist ein ungestörter Ort zum konzentrierten Arbeiten essenziell, das hat uns das vergangene Jahr noch einmal vor Augen geführt. Und wenn dieser dann noch über eine so inspirierende und einzigartige Atmosphäre verfügt wie das mare-Künstlerhaus, dann ist das ein Glücksfall für die kreative Szene in Hamburg. Gerade jetzt müssen wir Künstlerinnen und Künstler dabei unterstützen, ihrer kreativen Arbeit nachzugehen. Unsere Gesellschaft braucht ihre künstlerischen Impulse.“
Nikolaus Gelpke, Roger Willemsen Stiftung: „Dass wir die Zusammenarbeit mit der Kulturbehörde im dritten Jahr fortsetzen können, ist ein großes Glück. Speziell in diesen Zeiten kann man Künstlerinnen und Künstlern gar nicht genug Unterstützung geben; und je mehr Mittel und Möglichkeiten es gibt, das Künstlerhaus zu nutzen, desto besser. Wir sind der Kulturbehörde außerordentlich dankbar.“
Das mare-Künstlerhaus in Wentorf bei Hamburg war das letzte Wohnhaus des Autors und Publizisten Roger Willemsen, der 2016 verstarb. Dank seines engen Freundes Nikolaus Gelpke, Verleger des mareverlags, wurde die Villa als Künstlerhaus erhalten und schließlich der Roger Willemsen Stiftung als Künstlerresidenz zur Verfügung gestellt. Seit 2018 leben und arbeiten hier Stipendiatinnen und Stipendiaten aus verschiedenen künstlerischen Bereichen, die von der Stiftung betreut werden.
Die vollständige Ausschreibung gibt es unter www.hamburg.de/bkm/stipendien.
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