Zweckgebundener Bundesbeitrag
Um diese Ziele zu erreichen, spricht sich die AOK-Gemeinschaft in ihrem Konzept für einen breiteren Finanzierungsmix aus. Zum einen beinhaltet das die Einführung eines zweckgebundenen, regelmäßig dynamisierten Bundesbeitrags in Höhe von jährlich 3,2 Milliarden Euro. Dieser soll die Beitragszahler entlasten, indem er gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Pflegeversicherung wie etwa die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen gegenfinanziert. Zum anderen haben die Bundesländer zur Senkung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen die Verantwortung für die Finanzierung der Investitionskosten zu übernehmen, die mit rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr beziffert werden.
Regelgebundene Dynamisierung der Leistungen
„Um die tendenziell steigenden Eigenanteile der pflegebedüftigen Menschen zu verringern, schlagen wir außerdem die jährliche Dynamisierung der Pflegeleistungen vor. Diese orientiert sich an den Bruttolohnzuwächsen und ist angelehnt an den Automatismus der Rentenversicherung“, erklärt Knut Lambertin, Vorsitzender des AOK-Aufsichtsrates für die Versichertenseite. „Die Verknüpfung mit dem Anstieg der Beitragseinnahmen sichert dabei die Beitragssatzstabilität“, ergänzt Volker Hansen.
Zur weiteren Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sollen zudem bei ausgewählten, besonders förderungswürdigen Leistungen die pflegebedingten Aufwendungen vollständig finanziert werden. Das gilt beispielsweise für eine ressourcenorientierte Kurzzeitpflege. Auch sieht das Konzept die Zusammenführung der häuslichen Krankenpflege und der medizinischen Behandlungspflege unter dem Dach der Gesetzlichen Krankenversicherung vor. „Durch die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege unabhängig vom Ort der Leistungserbringung werden die Rahmenbedingungen für die ambulante und die vollstationäre Pflege gezielt angeglichen und bestehende Fehlanreize beseitigt“, so Knut Lambertin.
Strukturreform durch flexibilisiertes Leistungsrecht
Damit pflegebedürftige Menschen Leistungen künftig noch einfacher und bedarfsgerechter erhalten, plädiert die AOK zudem für eine ausgabenneutrale Aufhebung der Trennung von ambulanter und stationärer Pflege. Hier sieht sie den Schlüssel in der Flexibilisierung des Leistungsrechts, indem bisherige Leistungsansprüche in zwei Budgets unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zusammengefasst werden. Darüber hinaus sollen die bisherigen Beratungsansprüche gegenüber der Kranken- und Pflegekasse aus einer Hand gewährt werden. Flankierend werden für die Kranken- und Pflegekassen auch deutlich mehr Gestaltungsspielräume für erweiterte Vertragsformen gefordert, um die Primär- und Langzeitversorgung sektorenübergreifend weiterzuentwickeln. Dadurch könne ein wesentlicher Beitrag zur Beseitigung von Unwirtschaftlichkeit und wachsender Unterversorgung in der professionellen und informellen Pflege geleistet werden. Zudem könne die Leistungsinanspruchnahme gezielter gesteuert werden. Das Positionspapier sieht außerdem die Abschaffung des Kontrahierungszwangs der Pflegekassen zum Abschluss von Verträgen mit Leistungsanbietern vor. Die AOK bezweckt damit eine höhere Versorgungsqualität und bessere Wirtschaftlichkeit.
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