Michaela Goecke, Leiterin des Referats Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), betont: "Insbesondere bei Jugendlichen stellt jeder Fall einer Alkoholintoxikation ein gravierendes Gesundheitsrisiko dar. Die Daten des Jahres 2019 zeigen zwar einen Rückgang der Fälle von Alkoholvergiftungen insgesamt. Doch sind Alkoholvergiftungen unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen weiter verbreitet als bei älteren Erwachsenen. Und erneut stieg die Zahl der Alkoholintoxikationen bei den 10- bis 14-Jährigen. Das ist besorgniserregend, denn durch Rauschtrinken kann das jugendliche Gehirn auf Dauer geschädigt werden. Deshalb informiert die BZgA mit der Kampagne ‚Null Alkohol – Voll Power‘ gezielt jüngere Jugendliche über die Risiken des Alkoholkonsums und spricht mit ‚Alkohol? Kenn dein Limit.‘ junge Menschen an, um für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu sensibilisieren und Rauschtrinken zu reduzieren."
Alkoholintoxikationen kommen im Jahr 2019 bei männlichen Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren mit 10.207 Fällen besonders häufig vor, trotz eines Rückgangs um 2,8 Prozent. Bei gleichaltrigen weiblichen Jugendlichen gab es 6.838 Fälle: ein Rückgang um 4,3 Prozent zum Vorjahr. Bei den 10- bis 14-Jährigen stiegen die Fallzahlen im dritten Jahr in Folge: von 2.630 Fällen im Jahr 2016, auf 3.227 Fälle im Jahr 2019.
Nachdem stationäre Krankenhausbehandlungen wegen akuter Alkoholvergiftung bei 10- bis 19-Jährigen von 9.514 Fällen im Jahr 2000 auf 26.673 Fälle im Jahr 2012 deutlich anstiegen fiel die Zahl der berichteten Fälle seither auf 20.272 im Jahr 2019.
Angebote der BZgA zur Alkoholprävention:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informiert 12- bis 15-Jährige mit der Kampagne "Null Alkohol – Voll Power" www.null-alkohol-voll-power.de und ist seit 2009 mit der Jugendkampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." www.kenn-dein-limit.info mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) aktiv. Erwachsene spricht die BZgA-Kampagne www.kenn-dein-limit.de an. Und Sportvereine adressiert die Aktion "Alkoholfrei Sport genießen" www.alkoholfrei-sport-geniessen.de.
BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung:
Das BZgA-Infotelefon zur Suchtvorbeugung bietet persönliche Beratung zu Fragen der Suchtvorbeugung und bei Suchtproblemen. Es ist unter der Rufnummer 0221 89 29 31 von Montag bis Donnerstag, in der Zeit von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr erreichbar zum Preis entsprechend der Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das Kölner Ortsnetz.
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