Die deutsche Fleischwirtschaft und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben vereinbart, dass die Verhandlungen zum Abschluss von Tarifverträgen am 11. März 2021 in Hamburg beginnen. In mehreren Schritten sollen Entgelte und Arbeitsbedingungen tariflich geregelt werden. „Die Verhandlungen werden nicht einfach, aber es ist dringend, dass wir mehr als 160.000 Beschäftigte aus dem Tal der Tränen holen und für menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen sorgen“, hat Freddy Adjan, stellvertretender NGG-Vorsitzender gesagt.

Die NGG-Tarifkommission hat für einen Mindestlohntarifvertrag folgende Forderungen beschlossen:

  • Mindestlohn von 12,50 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in der Schlachtung und Verarbeitung, einschließlich Geflügel,
  • Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde nach einer kurzen Einarbeitungszeit,
  • Mindestlohn von 17 Euro pro Stunde für Facharbeiter.

In einem weiteren Tarifvertrag sollen die Mindestarbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zuschläge und Urlaub geregelt werden.

Diese Tarifverträge sollen für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt, sie gelten dann für alle Beschäftigten in der Fleischwirtschaft unmittelbar und zwingend, unabhängig davon, ob ein Arbeitgeber tarifgebunden ist.

Freddy Adjan: „Das Arbeitsschutzkontrollgesetz zeigt seine Wirkung. Erstmals wird über mehrere Tarifverträge verhandelt. Wenn es gelingt, dieses Paket zu schnüren, haben Billigheimer keine Chance mehr. Dann gibt es gleiche Spielregeln für alle und eine ganze Branche kann neu geordnet werden.“

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