Bei der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 10. Februar wurde eine Verlängerung des Lockdown bis vorerst 07. März beschlossen. Die Länder setzten allerdings durch, dass sie die Öffnungsstrategien für den Bildungsbereich – der Kitas und Schulen, aber auch außerschulische Bildungsorte wie Musikschulen umfasst – eigenständig entwickeln und umsetzen. So hat Mecklenburg-Vorpommern in seiner Corona-Landesverordnung explizit verfügt, dass Musikschulen im Rahmen der Vorbereitungsphase für den Musikwettbewerb „Jugend musiziert“ für den Publikumsverkehr geöffnet sind. In Hessen, Bremen und Brandenburg sind zudem die Musikschulen derzeit eingeschränkt wieder für Proben und Unterricht geöffnet.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert die Landesregierungen auf, den Musikschulen eine sofortige Öffnung ihrer Räume für Kinder und Jugendliche zur Vorbereitung auf den Wettbewerb ‚Jugend musiziert‘ zu ermöglichen, wie dies in Mecklenburg-Vorpommern bereits praktiziert wird. Die Corona-Maßnahmen treffen Kinder und Jugendliche besonders hart und nehmen fundamental Einfluss auf ihre Zukunft. Es droht der Verlust einer ganzen Generation an Nachwuchs-Talenten. Ob das exzellente musikalische Niveau, das an Musikhochschulen, im professionellen Musikbereich, aber auch im Amateurmusikleben vorherrscht, auch in Zukunft gehalten werden kann, hängt davon ab, wie wir den musikalischen Nachwuchs jetzt fördern. Die Musikschulen sind mit ihren erprobten Hygienekonzepten und einem geringen Publikumsverkehr die prädestinierten Orte, an denen junge Musiker/innen sich angemessen auf die anstehenden Wertungsspiele von ‚Jugend musiziert‘ vorbereiten können und – über Förderstrukturen wie diesen Wettbewerb – oftmals auch den Weg in einen Musikberuf finden.“

Der dreistufige Wettbewerb „Jugend musiziert“ wird seit 1964 in Deutschland zur Förderung des musikalischen Nachwuchses durchgeführt. Bewerber/innen müssen sich zunächst auf Regionalebene qualifizieren, bevor sie im Landeswettbewerb und bei entsprechender Weiterleitung im Bundeswettbewerb, einem Projekt des Deutschen Musikrates, zu den Wertungsspielen eingeladen werden. Aufgrund der Corona-Entwicklungen mussten 2020 Landeswettbewerbe und Bundeswettbewerb ausfallen. Für 2021 planen die meisten Regionalwettbewerbe wegen des aktuellen Infektionsgeschehens eine Verschmelzung mit den Landeswettbewerben, zudem werden diese fast überall in digitaler Form stattfinden. Der Bundeswettbewerb soll in hybrider Form vom 20. – 27. Mai 2021 in Bremen und Bremerhaven durchgeführt werden. Mehr Informationen zur Planung finden Sie hier.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Musikrat gGmbH
Weberstraße 59
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2091-0
Telefax: +49 (228) 2091-200
http://www.musikrat.de

Ansprechpartner:
Prof. Christian Höppner
Generalsekretär des Deutschen Musikrates
Telefon: +49 (30) 30881030
Fax: +49 (30) 30881011
E-Mail: generalsekretariat@musikrat.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel