Im neuen hessischen Windenergieerlass wird der Schwarzstorch nicht mehr als windkraftsensible Art bewertet und nicht mehr als kollisionsempfindlich eingestuft.

„Diese Bewertung ist naturschutzfachlich völlig haltlos und kann nicht hingenommen werden“, erklärten die beiden Ornithologen Arno Werner und Roland Dilchert, Länder- und Fachbeiräte des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).

„Das von den Grünen geführte hessische Umweltministerium verschleiert hier die Fakten auf Kosten des Artenschutzes. Der neue Windenergieerlass ist offensichtlich auf Druck der Windkraftlobby entstanden nach dem Motto „Die Windlobby bestellt, die Politik liefert“. Der neue Erlass zeigt, dass der Natur- und Artenschutz in Hessen zunehmend vom Aussterben bedroht ist“, so R. Dilchert und A. Werner.

Der Schwarzstorch, der in Hessen nur noch mit ca. 60 Brutpaaren vorkommt und sich damit in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet, ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützt. In der Fachkonvention der Länderarbeitsgemeinschaft aller staatlichen Vogelschutzwarten Deutschlands (LAG VSW 2015) wird der Schwarzstorch als besonders windkraftsensible Art eingestuft. Indem der neue Windenergieerlass hiervon abweicht, begibt er sich auch juristisch auf dünnes Eis.

Das Landesamt für Umwelt in Brandenburg, welches bundesweit Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel dokumentiert und bearbeitet, stellt 2020 zum Schwarzstorch in Hessen fest, dass im europäischen Vogelschutzgebiet Vogelsberg der Brutbestand nach der schrittweisen Errichtung von 178 Windenergieanlagen von 14-15 Brutpaaren (BP) in 2002 auf 5 BP im Jahr 2017 abnahm. Des Weiteren erfolgten in Hessen bei Sichtbeobachtungen 29 % der registrierten Flüge des Schwarzstorchs im mit 80-190 m definierten Rotorbereich.

Carsten Rohde, einer der führenden deutschen Schwarzstorchexperten, ermittelte bereits 2013 für das Vogelschutzgebiet Vogelsberg einen dramatischen Bestandseinbruch beim Schwarzstorch und wies auf deutliche Zusammenhänge mit dem Bau der Windindustrieanlagen hin. „Bei Brutansiedlungen von Schwarzstörchen in weniger als 1000 Meter zu bestehenden Windenergieanlagen wurden die Brutplätze nach kurzer Zeit wieder aufgegeben, weshalb Brutvorkommen in der Nähe von Windenergieanlagen offensichtlich weniger beständig sind, als dies normalerweise der Fall ist, stellt die Landesavifauna Rheinland-Pfalz unter Mitwirkung von Mitarbeitern der Staatlichen Vogelschutzwarte in Hessen fest“, so der Umweltverband.

„Klimaschutz ohne Natur- und Artenschutz macht keinen Sinn. Natur- und  Artenschutz, Schutz der Wälder, der Wildtiere, der Lebensräume und des Klimas müssen in ökologischen Zusammenhängen und nicht isoliert betrachtet werden. Dazu ist das grün geführte Ministerium offensichtlich aus ideologischen Gründen nicht mehr in der Lage“, betonten R. Dilchert und A. Werner.

„Der Erlass nimmt offensichtlich aus rein politischen Gründen wesentliche ökologische und auch juristische Fakten nicht zur Kenntnis. Wir gehen davon aus, dass der neue Windenergieerlass in Hessen gegen EU- Recht verstößt und nicht angewandt werden darf.

Auch das werden wir gerichtlich klären lassen. Wir fordern daher das hessische Umweltministerium auf, diesen naturschutzfeindlichen Windenergieerlass unverzüglich zurückzunehmen“, so Arno Werner und Roland Dilchert, Länder- und Fachbeiräte der Naturschutzinitiative (NI).

Über Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.

Unsere Arbeit wird bundesweit von mehr als 50 Länder- und Fachbeiräten ehrenamtlich unterstützt. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und Stiftungen, die unsere Ziele unterstützen.

Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Am Hammelberg 25
56242 Quirnbach/Westerwald
Telefon: +49 (2626) 9264770
Telefax: +49 (2626) 9264771
http://naturschutz-initiative.de/

Ansprechpartner:
Harry Neumann
Bundes- und Landesvorsitzender
Telefon: +49 (2626) 9264770
E-Mail: info@naturschutz-initiative.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel