Durch eine Änderung der Garagenverordnung hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg die Prüffristen für Anlagen und Einrichtungen in Mittel- und Großgaragen vereinheitlicht. TÜV SÜD weist darauf hin, dass seit 1. Februar 2021 alle Anlagen und Einrichtungen im Abstand von drei Jahren geprüft werden müssen.

Durch die aktuelle Änderung der Garagenverordnung im Rahmen der Zweiten Verordnung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zur Änderung bauordnungsrechtlicher Verordnungen vom 8. Dezember 2020 wird es für Betreiber von Mittel- und Großgaragen in Zukunft einfacher, die gesetzlichen Prüffristen im Blick zu behalten und die vorgeschriebenen Prüfungen fristgerecht durchführen zu lassen. „Bisher mussten Sprinkler- und CO-Warnanlagen jährlich geprüft werden“, erklärt Jörg Wagler von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH in Filderstadt. „Für alle anderen Anlagen war eine Prüfung im Abstand von zwei Jahren ausreichend.“ Dazu gehören maschinelle Rauchabzugsanlagen, maschinelle Zu- und Abluftanlagen, Feuerlöschanlagen sowie die Sicherheitsbeleuchtungen einschließlich der Sicherheitsstromversorgung. Nach der Vereinheitlichung der Prüffristen unterstützen die Experten von TÜV SÜD Industrie Service die Betreiber bei der Anpassung der Prüfungen an die neuen Vorgaben, um eine möglichst effiziente Durchführung aus einer Hand zu gewährleisten.

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