Die Kirchen bei dem politischen Irrweg eines allgemeinverbindlichen Pflege-Einheitstarifvertrags massiv unter Druck zu setzen und sie in den Wahlkampf hineinzuziehen, zeugt von schlechtem Stil.
Die Kirchen haben bei Arbeits- und Tariffragen eine Sonderstellung. Diesen sogenannten Dritten Weg respektieren wir als Arbeitgeberverbände. Die Kirchen und ihre Einrichtung haben – ebenso wie die Koalitionsfreiheit – einen besonderen Schutz. Daher regeln sie ihre Strukturen autonom im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts.
Wenn nun aus der Politik und den Gewerkschaften die kirchlichen Einrichtungen aufgefordert werden, Schützenhilfe für eine rechtlich fragwürdige Aktion aus dem Bundesarbeitsministerium zu leisten, dann verwischt das die Grenzen zwischen den tarifvertraglichen Strukturen und der Sonderstellung des Dritten Weges. Alle Beteiligten sollten sich fragen, ob sie das wollen. Mit der Pflegemindestlohnkommission ist ein bewährtes Instrument zu Gestaltung von Bedingungen in der Pflege vorhanden.
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