Stärkung der Eigenversorgung durch EEG-Novelle 2021
Auch für Bürgerinnen und Bürger ist eine PV-Anlage für die Eigenversorgung interessant, um emissionsfreien Strom vom eigenen Dach zu nutzen. In der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird das Thema Eigenversorgung gestärkt: Erneuerbare-Energien-Anlagen bis 30 kWp Leistung sind von der Zahlung der EEG-Umlage auf den selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom befreit. Dies erleichtert es, an der Energiewende durch Nutzung von Strom vom eigenen Dach teilzuhaben. Um den Weg zur Erzeugung von Solarstrom auf dem eigenen Dach zu vereinfachen, bieten die Stadtwerke die Möglichkeit an, eine PV-Anlage zu pachten. Die Stadtwerke übernehmen dabei die maßgeschneiderte Planung und Installation der PV-Anlage in Zusammenarbeit mit regionalen Fachhandwerkspartnern. „Kunden können den Strom vom eigenen Dach selbst verbrauchen und gleichzeitig auf einfache Weise einen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, erläutert Thomas Kästner, Geschäftsführer der Stadtwerke.
Interessierte können sich unter https://www.stadtwerke-sw.de/energie/privatkunden/erneuerbare-energien/pv-pachtmodell/ über das PV-Pachtmodell informieren.
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