Der Klimawandel zeigt immer deutlicher seine Schattenseiten: Die Gefahren von Starkregen, Sturm und schwerem Schneefall nehmen auch in unseren Regionen drastisch zu.  Wie Sie Ihre Immobilie besser vor Schäden durch Schmelzwasser und Starkregen schützen können, hat LBS-Immobilienexpertin Claudia Amelingmeyer in sieben Punkten zusammengefasst: „Immobilienbesitzer können hier oft mehr tun als sie auf den ersten Blick vielleicht vermuten. Häuslebauer sollten Unwetter bei ihren Planungen am besten gleich mit berücksichtigen.“

  1. Menschen, die neu bauen, sollten schon bei der Auswahl des Bauplatzes daran denken, Hanglagen oder deutliche Vertiefungen im Gelände zu meiden. Die Gestaltung des Geländes sollte so vorgenommen werden, dass möglichst wenig Wasser nahe an das Gebäude herkommen kann. Feste Barrieren, Mauern oder Wälle können zusätzlichen Schutz bieten. Bauherren können das Haus von vornherein höher setzen.
  2. Keller- und Außenwände müssen vor allem im Sockelbereich wasserdicht abgeschirmt sein. Tieferliegende Fenster und Türen sollten druckwasserdicht sein. Bei den Zu- und Ableitungen für Strom, Gas und Telefon sowie Sanitär und Heizung ist auf solides Abdichten durch den Installateur zu achten.
  3. Jeder Immobilienbesitzer sollte ausreichend Fläche zum Versickern des Wassers vorhalten. Sogenannte Retentionsmulden senken das Risiko einer Überschwemmung ebenso wie wasserdurchlässige Befestigungen von Auffahrten und Wegen.
  4. Unterirdische Speicher und Sammelbehälter können überschüssiges Wasser gezielt aufnehmen und entweder zeitverzögert an das Erdreich abgeben oder für eine spätere Nutzung speichern. 
  5. Wasser, das sich in Abwasserleitungen von Waschmaschinen, Toiletten, Duschen oder aus Kellerabläufen zurückstaut, kann erhebliche Schäden im gesamten Gebäude verursachen. Mit dem Einbau von Klappen in den Rohrleitungen können sich Immobilienbesitzer effektiv vor dieser Gefahr schützen.
  6. Bei starken Niederschlägen wie Regen oder Schmelzwasser nach Schneefällen zeigen sich Hauseingänge, Kellertreppen und Lichtschächte häufig als besonders anfällig für das Eindringen von Wasser. Hier helfen vorgelagerte Stufen oder Schwellen, leichte Aufkantungen oder barrierearme Bodenschwellen.
  7. Für Sturmschäden kommt, je nach Schaden, die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung auf. Bei Schäden durch Starkregen ist darüber hinaus eine Elementarschutz-Zusatzversicherung notwendig – entweder als Baustein in der Wohngebäude- oder in der Hausratversicherung.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

LBS Westdeutsche Landesbausparkasse
Himmelreichallee 40
48149 Münster
Telefon: +49 (251) 973230
http://www.lbs.de

Ansprechpartner:
Thorsten Berg
Telefon: +49 (251) 412-5360
Fax: +49 (251) 412-5222
E-Mail: thorsten.berg@lbswest.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel