Die rheinland-pfälzische Wohnungswirtschaft schlägt Ankaufshilfen des Landes für Kommunen vor, wenn diese Bauland für bezahlbare Wohnungen erwerben. Insbesondere in Ballungsgebieten seien teure Grundstücke ein wesentlicher Faktor bei der Errichtung von Wohngebäuden geworden, was sich auch in der Höhe der Mieten niederschlage. Darauf verweisen der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW Rheinland Westfalen) und der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest), die in der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen (ARGE RLP) zusammenarbeiten. So sei der Preisindex für Bauland zwischen 2010 und 2018 um 61 Punkte gestiegen und damit wesentlich dynamischer als etwa der Verbraucherpreisindex im selben Zeitraum (10,6 Punkte). 

„Die Bedingungen für bezahlbaren Wohnraum sind seitens des Landes insbesondere durch die Wohnraumförderkonditionen in den vergangenen Jahren schon stark verbessert worden“, sagt Thomas Will, Vorsitzender der ARGE RLP. Dies spiegele sich auch in den aktuellen Förderzahlen wider. In den vorgeschlagenen Grundstückankaufshilfen für Kommunen sieht er einen nächsten Schritt, um noch mehr sozialgeförderte Wohnungen in den sogenannten Schwarmstädten entstehen zu lassen.

Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen, erläutert: „Auf teurem Bauland kann kein bezahlbarer Wohnraum entstehen. Bis zu einem Drittel der Gesamtkosten für die Errichtung von Wohngebäuden geht inzwischen auf den Kauf des Grundstücks zurück. Wer die Baulandfrage beantwortet, löst daher zu einem guten Teil das Problem bezahlbaren Wohnens in Städten wie Mainz, Trier, Ludwigshafen, Speyer und Landau.“

Dr. Axel Tausendpfund, Verbandsdirektor des VdW südwest, ergänzt: „Zugleich schlagen wir vor, dass sich das Land beim Bund dafür einsetzt, dass Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, die bezahlbaren oder geförderten Wohnraum schaffen, nur eine reduzierte Grunderwerbsteuer bezahlen müssen.“ Auch dies stellte einen guten Anreiz zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums dar.

Der Vorschlag einer aktiven Baulandpolitik ist Teil des Positionspapiers der rheinland-pfälzischen Wohnungswirtschaft zur Landtagswahl 2021. Es ist sowohl auf der Landtagswahlseite des VdW Rheinland-Westfalens unter share.vdw-rw.de/LTW-RLP-Positionen als auch unter www.vdwsuedwest.de/ltw_rlp_2021.html zu finden. 

VdW Rheinland Westfalen – die Wohnungswirtschaft im Westen  

Der Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen (VdW Rheinland Westfalen) vertritt als bundesweit größter regionaler Verband der kommunalen und öffentlichen, genossenschaftlichen, kirchlichen sowie industrieverbundenen und privaten Wohnungswirtschaft seit mehr als 100 Jahren über 480 ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen und -genossenschaften in Nordrhein-Westfalen sowie im nördlichen Rheinland-Pfalz.

Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungswirtschaft 

Die beiden wohnungswirtschaftlichen Verbände, VdW Rheinland Westfalen und VdW südwest, arbeiten seit langem in der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen zusammen, die insgesamt 63 Mitgliedsunternehmen zählt.

 

Über den VdW südwest Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V.

VdW südwest – Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft

Im VdW südwest sind rund 200 genossenschaftliche, kommunale und private Wohnungsunternehmen in Hessen und Rheinland-Pfalz organisiert mit einem Wohnungsbestand von etwa 400.000 Wohnungen, die einer Million Menschen ein sicheres, modernes und lebenswertes zu Hause geben.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

VdW südwest Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V.
Franklinstraße 62
60486 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 97065-01
Telefax: +49 (69) 970651-47
http://www.vdwsuedwest.de

Ansprechpartner:
Matthias Berger
Politischer Referent Hessen und Rheinland-Pfalz
Telefon: +49 (69) 97065-300
E-Mail: matthias.berger@vdwsuedwest.de
Andreas Gröhbühl
Referent Landespolitik Rheinland-Pfalz, Presse und Medien
Telefon: +49 (174) 2895833
E-Mail: a.groehbuehl@vdw-rw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel