Erst Ende November fand der Runde Tisch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt. Das Thema: Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen. Ziel der staatlichen Finanzaufsicht war es, dass besonders die Sparkassen auf ihre Kund*innen eingehen. Doch das ist kläglich gescheitert. Nun macht die BaFin ernst: Der Bankwirtschaft wurde eine Allgemeinverfügung angekündigt. Mit dieser sollen die Kreditinstitute gezwungen werden, auf alle ihre früheren und aktuellen Kund*innen mit Prämiensparverträgen zuzugehen.

Beim Thema Zinsanpassung in Prämiensparverträgen zeigt sich insbesondere in Sachsen, dass die im Freistaat tätigen 12 Sparkassen eine harte Linie gegenüber ihren Kund*innen fahren. Bisher sind nur in Einzelfällen an betroffene Verbraucher*innen Kompromissangebote gemacht wurden. Diese sind für viele nicht akzeptabel – etwa, wenn ihnen nur 10 Prozent des durch Gutachter ermittelten Nachzahlungsanspruchs angeboten werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt Verbraucher*innen, sofern sie in dieser Sache eine solche Post von ihrer Sparkasse erhalten, eine anbieterunabhängige Beratung.

„Jetzt geht es darum, dass Betroffene einen eventuellen Nachzahlungsanspruch nicht verlieren“, so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale. „Wir sind froh, dass die BaFin, die gerade selbst schwierige Zeiten erlebt, die Sparenden nicht im Stich lässt. Zudem wissen viele noch gar nicht, dass ihnen möglicherweise tausende Euro zustehen. Auch deshalb ist der Erlass einer Allgemeinverfügung ein notwendiger Schritt. Nur so wird gewährleistet, dass alle Prämiensparende über die aktuelle Situation informiert werden und ihr Recht auf eine etwaige Zinsnachzahlung nutzen können“, so Eichhorst.

Die aktuelle Situation erhöht den Druck auf die berührten Geldhäuser. Sie birgt jedoch auch eine neue Gefahr: Kompromissangebote seitens der Banken zum Nachteil der Sparer*innen. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre befürchtet die Verbraucherzentrale Sachsen, dass die Sparkassen mit den betroffenen Verbraucher*innen eine Vereinbarung treffen könnten, die zwar vorteilhaft für das Kreditinstitut ist, aber Sparer*innen weiter benachteiligt. Denkbar ist, dass ein Nachzahlungsangebot geringfügig höher als 10 Prozent beträgt, dafür aber der Kunde auf jegliche weitere Rechte verzichten soll. Bei noch laufenden Verträgen könnte versucht werden, eine neue – ebenfalls strittige Zinsanpassungsklausel – individuell zu vereinbaren. „Holen Sie sich anbieterunabhängigen Rat ein, wenn Sie Post oder einen Anruf mit einem Angebot Ihrer Sparkasse erhalten“, rät Eichhorst.

Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet auch im noch anhaltenden Lockdown individuelle Beratung an, vornehmlich über das Telefon, aber auch per E-Mail.

Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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