Mitte des Jahres soll das neue Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) in Kraft treten und damit digitale Innovationen auch im pflegerischen Umfeld möglich machen. Mit dem Positionspapier geht der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) genauer auf einige im Kabinettsentwurf geplante Neuregelungen zu den digitalen Pflegeanwendungen ein. 

Der SVDGV als vertritt die Interessen der Anbieter digitaler Gesundheitsversorgungsleistungen bei der Definition von Leitplanken einer modernen, digitalen Pflege. Um digitale Pflegeanwendungen (DiPA) als zukunftsfähigen Bestandteil nachhaltig in die Versorgung zu integrieren, ist ein offener und transparenter Prozess notwendig. Im Positionspapier sind für den SVDGV daher vor allem sieben Punkte von zentraler Bedeutung:

  1. Keine Konkurrenz zwischen DiPA und pflegerischen Leistungen
  2. Vergütung von DiPA benötigt Spielraum
  3. Verordnung und Antrag an Indikation ausrichten
  4. DiPA auch für stationäre Pflege zugänglich machen
  5. Schlanke Prozesse zur Abgrenzung zwischen DiGA und DiPA schaffen
  6. Administrative Entlastung Beteiligter stärker in den Blick nehmen
  7. Geplante Anforderungen frühzeitig offenlegen

Digital unterstützte, zukunftsfähige Pflege nachhaltig voranbringen

„Wenn digitale Innovationen künftig pflegebedürftige Personen, Pflegefachkräfte und Angehörige unterstützen und entlasten sollen, bedarf es nun transparenter Prozesse und fairer Konzepte, die diesen Produkten den Weg in die Versorgung ermöglichen. Gemeinsam mit allen Akteuren möchten wir in den Dialog darüber treten, und so die Grundlagen für den Erfolg dieses neuen Versorgungsbereichs schaffen“, sagt Dr. Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin des SVDGV.

Das Positionspapier des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung finden Sie hier.

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