Mit ihrem Informationsschreiben zur Corona-Impfung an Bürgerinnen und Bürger über 80 Jahren hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz für Durcheinander in vielen Hausarztpraxen gesorgt. In dem Schreiben heißt es:
„Wenn Sie 80 Jahre oder älter sind und bettlägerig, nehmen Sie oder eine Sie betreuende Person Kontakt zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt auf. Bitte klären Sie mit Ihrem Hausarzt, wie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Sie mit einer Corona-Schutzimpfung in Ihrem eigenen Zuhause bei einem Besuch versorgen können.“
Das Problem: die Corona-Impfung erfolgt entweder in eigens eingerichteten Impfzentren oder mittels mobiler Impfteams in den Alten- und Pflegeheimen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben in der aktuellen Phase kein Zugang zum Impfstoff und können dementsprechend keine Impfungen im Rahmen eines Hausbesuches durchführen.
„Wir werden seit Tagen massenhaft mit diesem Schreiben konfrontiert. Das Telefon klingelt ununterbrochen, sodass die telefonische Erreichbarkeit unserer Praxis kaum noch gewährleistet ist“, berichtet Dr. Landmann, hausärztlicher Internist in Ludwigshafen.
„Die Patientinnen und Patienten kommen aber auch in die Praxen und fordern aufgrund des Schreibens eine Impfung beim niedergelassenen Arzt ein. Dann müssen wir Ihnen erklären, dass wir überhaupt keinen Impfstoff haben. Viele Kollegen sind ratlos und auch ziemlich verärgert über die Informationspolitik der Landesregierung“, sagt Dr. Heinz Rauch, Vorsitzender des BDI-Landesverbandes Rheinland-Pfalz.
Auch BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck, selbst hausärztliche Internistin in Hamburg, zeigt sich irritiert: „Natürlich begrüßen wir das Vertrauen der Landesregierung in die Hausärztinnen und -ärzte. Die Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen, an der Corona-Impfung mitzuwirken, ist auch da. Das haben wir unlängst in einer Mitgliederbefragung festgestellt. Offenbar herrscht im Gesundheitsministerium aber recht wenig Kenntnis über den aktuellen Prozess der Impfstoffverabreichung. Diese Informationspolitik ist unverantwortlich. Wir fordern deshalb vom Ministerium umgehend eine öffentliche Klarstellung“, so Neumann-Grutzeck.
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