Besonders problematisch ist aus Sicht der KGNW die in dem Referentenentwurf der Verordnung verlängerte Regel, wonach bei einem Absinken der Sieben-Tage-Inzidenz unter 70 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner die Ausgleichszahlungen an die Krankenhäuser nach 29 Tagen enden. Ausweislich des Dashboards der Landesregierung (https://www.giscloud.nrw.de/corona-dashboard.html) weisen aktuell nur noch neun der 53 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen eine Inzidenz über 70 aus. Brink beschreibt die Folgen: „Das bedeutet bei weiter abnehmenden Inzidenzwerten: Für die meisten Kliniken werden innerhalb der kommenden vier Wochen alle Ausgleichszahlungen eingestellt, obwohl die COVID-19-Stationen weiter voll gefordert sind. Die Krankenhäuser werden faktisch allein gelassen. Das passt nicht mit der Erwartung zusammen, dass sie sich gleichzeitig für eine mögliche dritte Welle mit Corona-Mutationen bereithalten sollen.“
Gerade die von der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin geäußerte Sorge vor einer unkalkulierbaren Pandemie-Entwicklung zeigt, dass die erneute Verlängerung der Ausgleichszahlungen nur eine kurzatmige Maßnahme ist. „Als Folge von Corona haben alle Krankenhäuser Belegungsrückgänge von durchschnittlich 20 Prozent zu verkraften. Die KGNW erwartet deshalb eine verlässliche und nachhaltige Perspektive durch einen echten Rettungsschirm, der die Mindererlöse für das gesamte Jahr ausgleicht.“
Am 24. Februar soll der Expertenbeirat in Berlin eine Empfehlung auf Basis eines ausstehenden Gutachtens über die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Krankenhäuser unter Corona im Jahr 2020 beraten. Brink äußert die Hoffnung, dass damit trotz der kurzfristigen Verlängerung eine grundlegende und belastbare Lösung geschaffen werden kann. Eine weitere Zuspitzung der sich abzeichnenden Krise für die Kliniken müsse verhindert werden.
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