Der erste große IVD-Online-Kongress im neuen Jahr war, wie gewohnt, sehr gut besucht. Die erfahrenen Referenten berichteten über erste Erkenntnisse sowie Herausforderungen im Zuge des neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes WEMoG.

Rechtsanwalt Nico Bergerhoff von der Immobilienkanzlei Rechtsanwälte Bergerhoff & Zimmermann in Freiburg, brachte den Zuhörern im ersten Vortrag des Tages Neuregelungen nahe, die gemäß des neuen WEMoG bei Eigentümerversammlungen anstehen. Im weiteren Tagesverlauf erörterte RA Bergerhoff die neue Möglichkeit, Verwalterverträge trotz langer Laufzeit jederzeit kündigen zu können und ging auf aktuelle Fragestellungen zum Wohneigentumsrecht ein.

Über die für viele Zuhörer elementare Fragestellung, wie sich das neue WEMoG mit bisherigen Vereinbarungen und Beschlüssen rechtssicher vereinbaren lässt, klärte Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grandtner-Kohler aus München auf. In seinem zweiten Vortrag des Tages stellte der Rechtsexperte bzgl. der Tätigkeiten des Verwalters in Zeiten des Corona-Lockdowns nochmals ausdrücklich klar: „WEG-Präsenzversammlungen sind derzeit unzulässig!“

Rechtsanwalt Kai Recklies von Recklies Rechtsanwälte in Karlsruhe erläuterte im letzten Beitrag des Online-Events die neuen Beschlusskompetenzen speziell zu Instandhaltung und Instandsetzung.

Im Anschluss an die aufschlussreiche Vortragsreihe entwickelte sich unter dem Motto „Feuer frei für Ihre speziellen Verwalterfragen“ wie gewohnt ein reger Austausch zwischen den Kongress-Teilnehmern und den drei anwesenden Rechtsexperten.

Der IVD Süd bedankt sich bei der Wirth Assekuranzmakler GmbH & Co. KG aus Putzbrunn sowie der Bosnjak GmbH AXA Verssicherungsagentur aus Stuttgart für ihre Unterstützung beim Online-Verwalterkongress.

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