Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass viele gesellschaftlich wichtige, "systemrelevante" Tätigkeiten zu niedrig bezahlt werden. Gleichzeitig sind die Mindestlöhne in Europa zu Beginn des zweiten Corona-Jahres krisenbedingt aber deutlich schwächer angehoben worden als in den Vorjahren. Die Mindestlöhne in den 21 EU-Staaten, die über eine gesetzliche Lohnuntergrenze verfügen, stiegen zum 1. Januar 2021 im Median nominal um 3,1 Prozent. Nach Abzug der Inflation blieb ein Zuwachs von 1,6 Prozent. Anfang 2020 hatte der nominale Anstieg noch bei 6,1 und der reale bei 4,5 Prozent gelegen. Das ergibt der neue Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

17 EU-Staaten haben ihre Mindestlöhne im Jahresvergleich erhöht, Ungarn hat zum 1. Februar nachgezogen, das Ex-Mitglied Großbritannien wird dies in den kommenden Wochen tun. Der deutsche Mindestlohn ist mit aktuell 9,50 Euro pro Stunde weiterhin spürbar niedriger als die Lohnuntergrenzen in den westeuropäischen EU-Staaten plus Großbritannien, die alle 9,80 Euro und mehr als Stundenlohn vorsehen. In vier Euro-Ländern beträgt der Mindestlohn mehr als 10 Euro, Luxemburg hat mit jetzt 12,73 Euro den höchsten Mindestlohn in der EU (siehe auch die erste Grafik in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Auch gemessen am mittleren Lohn ist der Mindestlohn in Deutschland mit lediglich 48 Prozent des Medians sehr moderat. Im EU-Vergleich liegt Deutschland in dieser Hinsicht auf dem 14. von 21 Plätzen. Als international üblicher Indikator für die Angemessenheit des Mindestlohns gelten 60 Prozent des jeweiligen Medianlohns bzw. 50 Prozent des Durchschnittslohns, wie die EU-Kommission in ihrem neuen Richtlinienentwurf für angemessene Mindestlöhne in der EU herausstellt. Würden die Mindestlöhne mittelfristig an diesen Richtwert angepasst, erhielten in Deutschland rund 6,8 Millionen und EU-weit gut 25 Millionen Menschen erstmals einigermaßen auskömmliche Stundenlöhne – bei gesamtwirtschaftlich überschaubaren Kosten (siehe auch die zweite Grafik).

Mit ihrer im Oktober 2020 vorgelegten Mindestlohninitiative verfolge die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU) offensiv eine "inklusive Wachstumsstrategie, die die Reduzierung sozialer Ungleichheit als eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige ökonomische Entwicklung ansieht", schreiben die WSI-Experten Prof. Dr. Thorsten Schulten und Dr. Malte Lübker. Dieser "Paradigmenwechsel" sei umso bedeutender als die Brüsseler EU-Spitze nicht nur höhere gesetzliche Lohnuntergrenzen favorisiere, sondern auch eine Stärkung von Tarifverträgen. Konkret sollen alle Mitgliedsstaaten, in denen die Tarifbindung unter 70 Prozent der Beschäftigten liegt, unter anderem Aktionspläne zur Förderung von Tarifverhandlungen entwickeln. Handlungsbedarf gibt es auch in Deutschland, wo nach Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lediglich 52 Prozent der Beschäftigten von einem Tarifvertrag profitieren. Höhere Tarifbindung und angemessene Mindestlöhne, so die Studie, seien die beiden zentralen Hebel, um gute Löhne für alle Beschäftigten zu erreichen.

Bei ihrer Initiative könne sich die Kommission "auf die neuere inter-nationale Mindestlohnforschung stützen, die auch bei der Durchsetzung eines strukturell höheren Mindestlohnniveaus – z.B. einer Anhebung auf 60 Prozent des Medianlohns – keine relevanten negativen Beschäftigungseffekte sieht", betonen die Forscher. Sie verweisen etwa auf eine großangelegte Übersichtsstudie im Auftrag der britischen Regierung sowie auf Erfahrungen aus Spanien und Neuseeland, wo die Regierungen solche substanziellen Erhöhungen in mehreren größeren Schritten ansteuern. Auf ein Niveau von 60 Prozent des Medians – alternativ 50 Prozent vom Durchschnittslohn – bezieht sich die EU-Kommission zwar nicht explizit in ihrem Richtlinienentwurf, wohl aber in ihren Begründungen dazu. In Deutschland entsprächen 60 Prozent des Brutto-Medianlohns rund 12 Euro pro Stunde, wie kürzlich auch eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ergab.

Die Wissenschaftler begrüßen ausdrücklich, dass die EU-Kommission ihre Initiative gerade auch in der Corona-Pandemie vorantreibe. Schließlich gebe es Hinweise darauf, dass die Krise Beschäftigte mit niedrigen Einkommen finanziell besonders hart treffe. Auch die Dynamik bei den Mindestlohnanpassungen hat nach der WSI-Analyse deutlich nachgelassen. Zwar haben bis auf Estland, Griechenland und Spanien alle EU-Länder mit Mindestlöhnen ihre Untergrenzen zwischen Anfang 2020 und Anfang 2021 angehoben, doch die Zuwächse fielen oft vergleichsweise schwach aus. Die prozentual stärksten Zuwächse verzeichnen wie in den Vorjahren die meisten mittel- und osteuropäischen EU-Länder, wo die nominalen Zuwachsraten Anfang 2021 zwischen 3,1 Prozent in Rumänien und 16,3 Prozent in Lettland liegen. In den west- und südeuropäischen Mitgliedsländern reichen die Anhebungen von 1,0 Prozent in Frankreich und 1,9 Prozent in den Niederlanden über 2,0 Prozent in Belgien bis zu 4,1 Prozent in Irland und 4,7 Prozent in Portugal. Der deutsche Mindestlohn wurde zum Jahresanfang nominal um 1,6 Prozent erhöht und soll nach dem Beschluss der Mindestlohnkommission zur Jahresmitte um weitere 1,1 Prozent steigen. Deutlich höher als im übrigen Westeuropa fiel der Zuwachs im EU-Austrittsland Großbritannien mit 6,2 Prozent aus.

– In Westeuropa fast überall mindestens 9,80 Euro –

In den westeuropäischen EU-Ländern mit Mindestlohn betragen die niedrigsten erlaubten Brutto-Stundenlöhne aktuell mit Ausnahme von Deutschland mindestens 9,85 Euro – so hoch ist die Untergrenze in Belgien. In Irland müssen seit dem 1. Januar 2021 10,20 Euro gezahlt werden, in Frankreich 10,25 Euro und in den Niederlanden 10,34 Euro. Den mit Abstand höchsten Mindestlohn hat Luxemburg mit 12,73 Euro. Der Mindestlohn in Großbritannien liegt trotz der anhaltenden Schwäche des Pfunds mit umgerechnet 9,80 Euro ebenfalls höher als in der Bundesrepublik und wird Anfang April auf 10,01 Euro erhöht.

Keinen Mindestlohn haben Österreich, die nordischen Länder und Italien. In diesen Staaten besteht aber eine sehr hohe Tarifbindung, die auch vom Staat stark unterstützt wird. Faktisch ziehen dort also Tarifverträge eine allgemeine Untergrenze ein. Diese liege, so Schulten und Lübker, außer in Italien oberhalb der gesetzlichen Mindestlöhne in Westeuropa. Davon ab weicht Zypern, wo es trotz relativ niedriger Tarifbindung keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt.

Die Mindestlöhne in den südeuropäischen EU-Staaten reichen von 3,76 Euro in Griechenland und 4,01 Euro in Portugal bis zu 5,76 Euro in Spanien. Etwas darüber liegt mit 5,92 Euro Slowenien. In den meisten anderen mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne niedriger. Allerdings haben sie durch die stärkeren Zuwächse meist weiter aufgeholt. So müssen etwa in Polen jetzt umgerechnet mindestens 3,64 Euro pro Stunde bezahlt werden, in der Slowakei 3,58 Euro, in Tschechien 3,42 Euro und in Rumänien 2,84 Euro. Der niedrigste EU-Mindestlohn gilt in Bulgarien mit 2,00 Euro.

Die Niveauunterschiede spiegeln zum Teil unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftstandards (KKS) zugrunde, reduziert sich der Abstand zwischen den EU-Ländern mit niedriger und relativ hoher Untergrenze spürbar (siehe Abbildung 3 im Mindestlohnbericht; Link unten). Polen, Rumänien oder Tschechien liegen bei dieser Betrachtungsweise beispielsweise vor Portugal und Griechenland. Wer in Deutschland zum Mindestlohn bezahlt wird, profitiert etwas vom im westeuropäischen Vergleich niedrigeren Preisniveau. Allerdings bleibt seine Kaufkraft trotzdem hinter der von Mindestlohnempfängern in Luxemburg, Frankreich, den Niederlanden und Belgien zurück.

– Deutscher Mindestlohn im Verhältnis zum Median niedrig –

Der deutsche Mindestlohn ist auch gemessen am allgemeinen Lohnniveau in der Bundesrepublik sehr moderat. Das zeigt ein Blick auf den mittleren, den Medianlohn. Hierzulande entsprach der Mindestlohn 2019, dem letzten Jahr, für das internationale Vergleichsdaten vorliegen, nach Berechnungen der OECD lediglich 48,2 Prozent des Medianlohns. 13 EU-Länder kamen auf höhere Werte als Deutschland (siehe Abbildung 4 im Bericht). Weit vorne im EU-Vergleich rangiert Frankreich, wo die Untergrenze bei 61,4 Prozent des Medians liegt. Insgesamt erreicht der Mindestlohn lediglich in Frankreich, Portugal und Bulgarien die Marke von mindestens 60 Prozent des mittleren Lohnes. Schaut man auf das Verhältnis zum Durchschnittslohn, das in erster Linie für osteuropäische Länder mit sehr großer Lohnspreizung relevant ist, liegt der deutsche Mindestlohn mit 42,6 Prozent an siebter Position in der EU, er bleibt deutlich unter der 50-Prozent-Marke, die von der EU-Kommission favorisiert wird.

– Mindestlöhne außerhalb der EU –

Auch außerhalb der EU sind Mindestlöhne weit verbreitet. Exemplarisch betrachtet das WSI die Mindestlöhne in 16 Ländern mit ganz unterschiedlichen Mindestlohnhöhen. Sie reichen von umgerechnet 0,28 Euro in Moldawien, 0,85 Euro in Brasilien, 0,89 Euro landesweit in Russland über 2,28 Euro in der Türkei, 6,35 Euro in den USA und 7,40 Euro in Japan bis zu umgerechnet 10,76 Euro in Neuseeland und 11,99 Euro in Australien. Insbesondere in den USA, wo der landesweite Mindestlohn seit 2009 nicht mehr erhöht wurde, gibt es neben der nationalen höhere regionale Untergrenzen. Die höchsten Mindestlöhne auf der Ebene von Bundesstaaten gelten in Washington DC (15 Dollar, umgerechnet 13,13 Euro), in Kalifornien (14 $) und in Massachusetts (13,50 $). Nach ihrem Wahlsieg hat die neue demokratische Kongressmehrheit einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der vorsieht, den Mindestlohn auch landesweit bis 2025 auf 15 Dollar zu erhöhen.

* Malte Lübker, Thorsten Schulten: WSI-Mindestlohnbericht 2021: Ist Europa auf dem Weg zu angemessenen Mindestlöhnen? WSI-Report Nr. 63, Februar 2021. Download: https://www.boeckler.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Straße 39
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 7778-0
Telefax: +49 (211) 7778-120
http://www.boeckler.de

Ansprechpartner:
Dr. Malte Lübker
WSI-Experte für Tarif- und Einkommensanalysen
Telefon: +49 (211) 7778-574
E-Mail: Malte-Luebker@boeckler.de
Dr. Thorsten Schulten
WSI
Telefon: +49 (211) 7778-239
Fax: +49 (211) 7778-120
E-Mail: Thorsten-Schulten@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Telefon: +49 (211) 7778-150
Fax: +49 (211) 7778-120
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel