Auch wenn das neue Gesetz nicht das Ende der Landwirtschaft bedeuten wird, wird es dennoch einige landwirtschaftliche Betriebe, die einen wesentlichen Teil ihrer Nutzflächen in FFH-Gebieten haben und damit ganz erheblich von den Restriktionen des Insektenschutzgesetzes betroffen sind, wirtschaftlich bis ins Mark treffen, wenn hier in der Ausgestaltung nicht deutlich nachgebessert wird. Für diese Betriebe stellt sich tatsächlich die Existenzfrage, denn sie müssen prüfen, ob sie in der Lage sind, ihre Betriebe mit der gesetzlich geforderten extensiven Bewirtschaftungsweise noch wirtschaftlich weiterführen zu können.
Erhebliche Belastungen kann das Insektenschutzgesetz aber auch für andere Betriebe bedeuten. Für die Betriebe, die wie die Milchviehhalter schon jetzt nicht kostendeckend wirtschaften können, sind weitere Auflagen ein weiterer belastender Zeit- und Kostenfaktor und damit in einigen Fällen „das Quäntchen zu viel“, das letztlich das Fass zum Überlaufen bringt.
„Wenn die Betriebe für ihre Produkte kein ausreichendes Einkommen erzielen können, ist es kein Wunder, dass sie bei weiteren Belastungen auf die Barrikaden gehen. Wir brauchen Luft zum Atmen und wirtschaftlichen Spielraum, um Mehrleistungen auch betriebswirtschaftlich umsetzen zu können. Der Fokus aller Aktivitäten und der Ausgestaltung des Gesetzes muss daher jetzt darauf gerichtet sein, dass die Bewirtschaftungsauflagen für die Landwirte angemessen honoriert werden“, fordert BDM-Vorsitzender Stefan Mann. „Kurz zusammengefasst: Die Umweltleistungen bzw. Leistungen für Artenvielfalt müssen einen echten Marktwert erhalten. Ein Erfolg dieser Leistungen stellt sich erst dann wirklich ein, wenn er über dem Wert der Agrarproduktion liegt.“
„Wenn wir wirklich Entscheidendes erreichen wollen für den Insektenschutz und die Artenvielfalt, müssten wir eigentlich über ganz andere Dinge erbittert streiten. Dann müssten wir über die Grundausrichtung der Agrarpolitik streiten, über die tatsächlichen Ursachen, die dazu führen, dass Insektenschwund und Schwund der Artenvielfalt bittere Realität sind, die auch die Landwirtschaft existenziell bedrohen. Diese Diskussion aber findet nicht ansatzweise statt, obwohl sie der Schlüssel für die notwendigen Erfolge ist“, betont Stefan Mann.
„Wir machen auf großer Linie genauso weiter wie bisher und wissen, dass vieles von dem, was man mit dem heiß diskutierten Insektenschutzgesetz erreichen will, durch das Festhalten an der bisherigen Ausrichtung der Agrarpolitik konterkariert wird, die die landwirtschaftlichen Betriebe zu einer immer stärkeren Intensivierung und wirtschaftlichen Effizienz zwingt“, so Mann.
„In dieser Hinsicht haben auch die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder keinen Beitrag geleistet. Statt auch grundsätzlicher und ganzheitlicher zu denken und Anstöße für ein Umsteuern der Agrarpolitik zu geben, konzentriert man sich lediglich auf länderspezifische Detail-Regulierungen und feiert entsprechende Länderlösungen in Sachen Artenvielfalt als großen Wurf. So kommt es zu einem Flickenteppich an unterschiedlichen Vorgaben statt verlässlicher Rahmenbedingungen.
Wir Milchviehhalter wollen auf diese Vorgaben, die sich ständig verändern können, flexibel reagieren können. Dafür brauchen wir wirtschaftlich nachhaltige Produktpreise und einen angemessenen Marktwert für Ökosystemleistungen“, fordert der BDM-Vorsitzende.
Im Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. (BDM) haben sich aktive Milcherzeuger zusammengeschlossen, die ein existenzielles Interesse an der Weiterführung ihrer Betriebe haben. Der BDM ist unabhängig, parteilos und vertritt ausschließlich die Interessen der Milchviehhalter. Mehr Infos unter www.bdm-verband.org.
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