Lebensmittel mit Mehlwürmern, Grillen und Co. sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studie Nischenprodukte, die es im Handel kaum gibt. Sie gelten als exotisch und gewöhnungsbedürftig. Die Befragten verzehren Insekten hauptsächlich, weil sie einen hohen Proteinanteil erwarten und eine Möglichkeit sehen, damit Fleisch zu ersetzen. Gründe, die aus Sicht der Befragten gegen den Verzehr sprechen, sind Unsicherheit über den Geschmack und das wenig ansprechende Aussehen der Tiere. Hohe Preise werden toleriert. Für einen alltäglichen Verzehr müssten die Preise jedoch deutlich fallen.
Allergenhinweis notwendig
Menschen, die an einer Unverträglichkeit gegen Schalen-, Krustentiere und Hausstaubmilben leiden, könnten auch auf Insekten allergisch reagieren. Dies ist bisher wenig erforscht und noch nicht abschließend geklärt.
Den meisten Befragten ist bekannt, dass Lebensmittel Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können. Spontan schreiben sie Insekten jedoch kein erhöhtes allergenes Potenzial zu. „Die Verbraucherzentralen erwarten daher von den Zulassungsbehörden, einen Allergenhinweis für die Vorderseite der Verpackung insektenhaltiger Lebensmittel vorzuschreiben. Dieser muss eindeutig und gut erkennbar auf mögliche allergische Reaktionen bei einer Unverträglichkeit gegen Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben aufmerksam machen“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen.
Verwendungshinweise erforderlich
Dass Insekten ähnlich wie Fleisch mit Bakterien belastet sein können, ist Vielen nicht bekannt. Ohne klare Angaben zur Verwendung gehen die Befragten davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Trifft das nicht zu, erwarten die Befragten einen konkreten Hinweis, beispielsweise dass das Lebensmittel vor dem Verzehr zu erhitzen ist. „Das Ergebnis stützt unsere Forderung aus dem Marktcheck vom letzten Jahr. Die Anbieter müssen deutlich kennzeichnen, ob ganze Insekten direkt verzehrt werden können oder zuvor erhitzt werden müssen“, so Franz.
Hoher Proteingehalt erwartet
Vor allem sportliche, männliche Teilnehmer erwarten aufgrund der Werbung höhere Proteingehalte von insektenhaltigen Lebensmitteln als von herkömmlichen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. „Denn mit „proteinreich“ zu werben, ist rechtlich bereits zulässig, wenn lediglich 20 Prozent des Energiegehaltes auf Proteine entfallen“, so Franz. Bedenkt man zusätzlich die geringen Mengen, die gegessen werden, relativiert sich die tatsächliche Proteinaufnahme sehr schnell.
Hintergrundinformation:
Mehlwürmer, Grillen und Co. sind neuartige Lebensmittel, die in Europa überwiegend noch nicht zugelassen sind. Übergangsregelungen ermöglichen jedoch, bereits jetzt bestimmte Insektenprodukte als Lebensmittel zu verkaufen.
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