Erstmals seit zwanzig Jahren hat die Coronakrise den Aufwärtstrend der Erwerbstätigenzahlen gestoppt – 2020 kam es zu einem Rückgang. Mit Kurzarbeit oder Abbau von Arbeitszeitguthaben konnten Arbeitsplätze gerettet, aber nicht jede Entlassung verhindert werden, besonders in der Dienstleistungsbranche nicht. Die Auswirkungen der Coronakrise auf den Arbeitsmarkt beleuchtet das Online-Portal www.sozialpolitik-aktuell.de des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) im „Thema des Monats“.

Das Arbeitsvolumen ging durch Corona um fast drei Milliarden Stunden zurück: Einerseits durch den Einsatz von Instrumenten zur Arbeitszeitreduktion, andererseits aufgrund von Entlassungen. Zu Beginn des Jahres 2020 verloren bspw. etwa eine halbe Million Minijobbende ihre Beschäftigung, sie können weder Kurzarbeitergeld noch Arbeitslosengeld beanspruchen. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit fiel zwar mit einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr „bemerkenswert moderat“ aus, jedoch höher als in der Wirtschaftskrise in 2009. Insbesondere die Zahl der Zugänge aus Selbstständigkeit ist mit 17 Prozent deutlich gestiegen. „Viele dieser Personen haben wohl keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sich Selbstständige dazu hätten freiwillig versichern müssen“ vermutet die IAQ-Forscherin Lina Zink.

Der Anstieg der Arbeitslosigkeit wurde jedoch vor allem durch einen deutlich geringeren Abgang an Arbeitslosen als durch einen stärkeren Zugang verursacht. „Vor diesem Hintergrund darf neben der weiteren Beschäftigungssicherung auch der Abbau der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit nicht aus dem Blick geraten, denn schon jetzt zeigt sich nach langem Rückgang der Zahl der Langzeitarbeitslosen ein leichter Anstieg“, warnt die Forscherin.

Weitere Informationen: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIV66_Thema_Monat_02_2021.pdf

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