Konzentriert zu Hause arbeiten mit Kindern im Home-Schooling? Fehlanzeige. Ruhe für die Videokonferenz mit dem Chef? Ein Witz. Ein eigener Raum für die ganzen Unterlagen, Ordner und Hardware aus dem Büro? Ein Traum. Arbeiten im Home-Office kann schwierig, undankbar und zermürbend sein. Daher haben die aktuellen Beschlüsse des Corona-Gipfels die meisten berufstätigen Eltern im Home-Office eher erschreckt: Heimarbeit soll – wenn auch nicht verpflichtend – dennoch verstärkt angeboten werden. Gleichzeitig bleiben die Schulen weiterhin geschlossen. Eine Katastrophe. Doch die ARAG Experten haben einen Tipp, wie man den eigenen vier Wänden zum Arbeiten entfliehen kann.

Hotelzimmer für ein paar Stunden

Das, was anrüchig klingt, ist ein absolut professionelles Angebot, mit dem sich viele Hotels über Wasser halten: Sie vermieten ihre Zimmer stunden-, tage- oder auch wochenweise an Berufstätige, die auf der Suche nach Ruhe sind. Über eine Plattform kann man in Deutschland unter knapp 700 Hotels wählen. Dabei steht Kunden meist ein Großteil der Hotel-Logistik zur Verfügung: WLAN, Schreibtisch, Telefon, Parkplatz, Zimmerservice. In den meisten Häusern gilt allerdings „Bring your own device“; der Computer muss also mitgebracht werden, das Drucken ist meist über den Hotelservice möglich.

Die Zimmerpreise betragen dabei oft nur einen Bruchteil dessen, was Übernachtungsgäste zahlen müssten. ARAG Experten weisen darauf hin, dass natürlich auch übernachtet werden darf, wenn das Hotelzimmer als Büro für einen längeren Zeitraum gebucht wurde. Dass dieses Angebot nicht für touristische Zwecke ausgenutzt wird, bleibt natürlich Vertrauenssache.

Hotel im Ausland

Grundsätzlich steht es Arbeitnehmern im Home-Office frei, unter Palmen statt am Küchentisch zu arbeiten. Je nach Destination und Einreisebestimmungen muss allerdings eine Quarantäne in Kauf genommen werden. Zudem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass der Auslandsaufenthalt mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden muss. Ansonsten riskieren Arbeitnehmer mindestens eine Abmahnung oder gar eine Kündigung.

Wer trägt die Kosten?

Kosten für das Home-Office im Hotelzimmer oder unter Palmen muss der Arbeitnehmer in der Regel selbst zahlen. Allerdings steht es ihm frei, einen Zuschuss oder die komplette Kostenübernahme mit dem Chef zu vereinbaren. Eine gute Nachricht der ARAG Experten zum Schluss: Die Kosten für das Home-Office können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

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