Die GOP Entertainment Group mit ihren Theaterspielorten in Essen, Hannover, Bad Oeynhausen, Münster, München, Bremen und Bonn war vor Beginn der Corona-Pandemie ein kerngesundes Unternehmen. Ein Unternehmen der Kulturbranche, das bisher keine Subventionen erhielt und in den letzten 20 Jahren stets positive Ergebnisse erzielte. Jährlich wurden Steuern in sechs- und siebenstelligen Beträgen abgeführt. Ca. 1.000 MitarbeiterInnen beschäftigte die Unternehmensgruppe Ende 2019 und erwirtschaftete einen jährlichen Gruppenumsatz von ca. 47 Mio. Euro. Das Wachstum wurde stets aus Eigenmitteln erzielt. Bankdarlehen bestanden nicht. "Wir waren stolz, als Unternehmen der Kulturbranche keine Subventionen zu erhalten", sagt Olaf Stegmann, Geschäftsführer der GOP Entertainment Group.
Ende Januar, knapp ein Jahr nach dem Beginn der Pandemie, habe sich die Situation geändert. Der Gesamtjahresumsatz in diesem Zeitraum sei im Vorjahresvergleich um knapp 90 Prozent von 47 Millionen Euro auf etwa fünf Millionen Euro eingebrochen. Nur für einen Zeitraum von drei Monaten im Sommer durften die Theater mit staatlicher Erlaubnis geöffnet werden, allerdings auch nur mit 60 bis 70 Prozent der normalen Platzkapazität.
Diese Monate müssten saisonbedingt auch in normalen Zeiten durch das starke Wintergeschäft quersubventioniert werden. "Die Mitarbeiter sind seitdem zwar in Kurzarbeit gegangen", so Stöckmann, aber "laufende Kosten wie etwa Pacht für Spiel- und Verkaufsstätten, Versicherungen und weitere Kosten blieben bestehen."
Deshalb fordert Geschäftsführer Olaf Stegmann, dass auch größere Gastronomieund private Kulturunternehmen wie die GOP Entertainment Group entsprechend der Verluste entschädigt werden. Dies müsse sich am erlittenen Schaden des Unternehmens bemessen und nicht an starren Obergrenzen eines EUBeihilferechts.
"Es kann nicht sein, dass hier der Besitzer eines Restaurants mit einer Unternehmensgruppe mit 1.000 Mitarbeitern gleichgesetzt wird" erläutert Direktorin Stöckmann die Forderung der Geschäftsführung. Diese verlangt außerdem, dass eine weitreichende Ausweitung der Förderhöchstgrenzen nach EU-Beihilferecht erfolgen muss, da auch viele kleinere Unternehmen aufgrund der Dauer der Schließungen an die Förderhöchstgrenzen stoßen.
"Auch nicht vergessen werden darf, dass die Betriebe von staatlicher Seite grundlos geschlossen wurden und mittlerweile seit einem Jahr von der Substanz leben müssen. Ohne eigenes Verschulden erbringen diese Unternehmen ein Sonderopfer für die Allgemeinheit seit fast 12 Monaten!" so Stegmann. Daher müssen diese Unternehmen auch entsprechend entschädigt werden.
Weitere Kritikpunkte der GOP Entertainment Group an den bisherigen Förderungen sind, dass saisonale Besonderheiten nicht berücksichtigt wurden.
Dazu zählt auch, dass man seitens der Politik und Behörden bei der Wiederöffnung branchenrelevante Zeitschienen berücksichtigen muss. "Die GOP Varieté-Theater benötigen einen Vorlauf von ca. 4-6 Wochen um u.a. Karten für die Vorstellungen zu verkaufen" erklärt die GOP-Direktorin "Dies ist sicher für die Behörden nicht einfach, aber das ist die gesamte Situation für die betroffenen Unternehmen auch nicht. Denn bis unser Showbetrieb wieder richtig anspringt, könnte noch eine Weile vergehen. Die Leute sind aufgrund der politischen Entschlüsse total verunsichert."
Für einen etwaigen Neustart sind alle sieben Varieté-Theater – wie bereits nach dem ersten Lockdown – gut gerüstet. Durch ein umfangreiches Sicherheits- u.
Hygienekonzept in Verbindung mit an allen Standorten bestehenden Lüftungsanlagen, die eine Frischluftzufuhr und Luftwechsel von mehr als 300% der behördlich Vorgaben erfüllen, ist für Gäste ein sicherer Aufenthalt gewährleistet.
"Wünschenswert ist", schließt Stöckmann "dass die zuständigen Verordnungen und Behörden nach nun über einjähriger Zeit der Pandemie differenziert vorgehen und nicht Branchen über einen Kamm scheren. Das sollte man als Betrieb verlangen dürfen, wenn einem das Grundrecht auf freie Berufswahl bzw. dessen Ausübung nun seit fast einem Jahr verwehrt wird!"
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