Früher war es der Klingelstreich, heute sind es so genannte Pranks (englisch für Streich, Scherz), die in den sozialen Netzwerken für Lacher sorgen. Mit einem Unterschied: Pranks sollen andere Personen vorführen und lächerlich machen. Das war einem Youtuber mit einem besonders geschmacklosen Streich gelungen, indem er eine ahnungslose Studentin in der Fußgängerzone mit einer derben, zweideutigen Frage ansprach und die fassungslose Frau dabei filmte. Das Video veröffentlichte er auf seinem Tiktok-Kanal. Die Vorgeführte fand die Aktion wenig witzig und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Die Verbreitung des Films wurde untersagt. Eine Zuwiderhandlung könnte dem Scherzbold nach Auskunft der ARAG Experten 250.000 Euro Strafe oder sechs Monate Haft bescheren (Vom Landgericht Düsseldorf per einstweiliger Verfügung angeordnet, Beschluss vom 11.1.2021, Az:. 12 O 309/20).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel