Gemeinsame Presseerklärung der Krankenhäuser:

Klinikum Gütersloh
Sankt Elisabeth Hospital Gütersloh
Marienhospital Oelde
Sankt Vinzenz Hospital Rheda-Wiedenbrück
Franziskus Hospital Bielefeld
Mathilden Hospital Herford
Klinikum Halle
Klinikum Bielefeld

Krankenhäuser fordern weitere Ausgleichszahlungen

Isolierstationen wurden erweitert. Intensivstationen aufgerüstet und die Kapazitäten in den Krankenhäusern mussten aufgrund von Corona-Auflagen deutlich reduziert werden. Logische Folge: Die Erlöse der Kliniken sinken und die Liquidität der Krankenhäuser schwindet. Der Versorgungsauftrag für die Bevölkerung bleibt jedoch in vollem Umfang bestehen. Acht Krankenhäuser und Kliniken aus den Kreisen Gütersloh, Warendorf, Herford und der Stadt Bielefeld, das Klinikum Gütersloh, das Sankt Elisabeth Hospital Gütersloh, das Klinikum Bielefeld, das Franziskus Hospital Bielefeld sowie das Mathilden Hospital Herford, das Sankt Vinzenz Hospital Rheda-Wiedenbrück, das Marienhospital Oelde und das Klinikum Halle machen deswegen nun gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen auf die bedrohliche Schieflage aufmerksam, die schon in wenigen Wochen drohen kann. Denn entscheidet sich das Bundesministerium der Gesundheit am 24. Februar nicht für eine Liquiditäts- und Budgetsicherung der Krankenhäuser für das Jahr 2021, droht vielen Krankenhäusern der wirtschaftliche Kollaps. Je nach Klinikum betragen die Belegungsrückgänge durch die Corona-Pandemie seit knapp einem Jahr bis zu 20 Prozent, in Einzelfällen auch bis zu 40 %. Dies bedeutet aber nicht, dass auch der Arbeitsaufwand ebenfalls zurückgegangen ist. Die Behandlung von Covid-19-Patienten erfordere deutlich mehr Personal, teilweise müsse um Infektionen im Haus zu vermeiden, der vierfache Personalaufwand betrieben und Patienten könnten in Mehrbettzimmern aus hygienischen Gründen nicht mehr untergebracht werden. „Wir müssen einen hohen Aufwand betreiben, erlösen im Vergleich zum Normalbetrieb aber deutlich weniger Geld“, sagt Dr. Stephan Pantenburg, Geschäftsführer des Sankt Elisabeth Hospitals und betont: „Wir müssen ökonomisch in der Lage sein, unsere Kapazitäten im Rahmen der Daseinsvorsorge im Jahr 2021 aufrecht zu erhalten“.

„Bislang konnten wir diese Unterbelegung durch die vom Staat gewährten Ausgleichszahlungen gut kompensieren“, sagt Maud Beste, Geschäftsführerin des Klinikum Gütersloh. Bekomme man ab Ende Februar bei sinkenden Inzidenzen diese Ausgleichszahlungen aber nicht mehr und könne gleichzeitig seine Kapazitäten nicht hochfahren, entstehe aber eine nicht kompensierbare Finanzierungslücke in der Gesundheitsvorsorge. Hinzu komme, dass viele geplante Operationen verschoben wurden, da entweder die Anforderungen an die Intensivstationen zu hoch gewesen seien oder die Patienten sich aus Angst vor Corona einfach nicht mehr im Krankenhaus behandeln lassen. „Die Spätfolgen einer beispielsweise zu spät erkannten und behandelten Krebserkrankung führen oft zu Verlust an Lebensqualität und schlimmstenfalls auch Lebenszeit“, sagt Dr. Georg Ruiter, Geschäftsführer der Katholischen Hospitalvereinigung Ostwestfalen.

Fakt ist: Für alle acht betroffenen Kliniken und Krankenhäuser sinken die Erlöse und Umsätze massiv durch die verringerten Belegungen. Die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung kann deswegen ohne finanzielle Unterstützung durch den Bund in der Pandemie nicht ordnungsgemäß aufrecht gehalten werden.

Deswegen schließen sich die acht Krankenhäuser aus Ostwestfalen-Lippe der Forderung der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalens an.

Die Krankenhäuser garantieren als Teil der Daseinsvorsorge die Versorgung der Bevölkerung in der Pandemie und erwarten im Gegenzug finanzielle Sicherheit. „Wir benötigen für das gesamte Jahr 2021 wirtschaftliche Stabilität und Planungssicherheit mit einem Finanzierungskonzept bis zum Jahresende und nicht nur im 14-Tages-Rhythmus“, sagt Michael Ackermann, Geschäftsführer vom Klinikum Bielefeld. Gleichzeitig sei es wichtig, Entscheidungen zur Entbürokratisierung wieder wie in der ersten Pandemie-Welle zu bekommen. „Wir möchten uns nicht in der Corona-Pandemie bereichern, sondern bieten deswegen einen fairen Ganzjahresausgleich an“, sagt Maud Beste. Dabei wird die Liquiditätshilfe auf 90 % der Ausgleichszahlungen des vergangenen Jahres begrenzt und die Ausgleichszahlungen am Ende des Jahres abgerechnet. Mehr- oder Mindererlöse im Vergleich zum Jahr 2019 können so ausgeglichen werden und es kommt zu keiner Überfinanzierung bestimmter Krankenhäuser.

Gefordert werden Liquiditätshilfen für alle Krankenhäuser, da Kriterien wie Inzidenzquoten und Intensivbelegungen nicht ausreichende Belastungsmerkmale sind. Finanziert werden sollen die Ausgleichszahlungen wie bisher auch aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, an dem auch die privaten Krankenversicherungsträger entsprechend zu beteiligen sind. Vorteil wäre, dass die Krankenkassen durch diese Liquiditätshilfen keine Zusatzausgaben im Vergleich zum Jahr 2019 hätten, die nicht durch einen entsprechenden tatsächlichen Mehraufwand bei der Patientenversorgung belegbar sind. Eine Refinanzierung durch zusätzliche Steuermittel ist nicht vorgesehen und auch nicht notwendig.

Die Corona-Pandemie sei für alle eine besondere Herausforderung und man müsse ihr mit kreativen finanziellen und bürokratiefreien Lösungsansätzen begegnen. Denn alle Krankenhausgeschäftsführer stellen sich die Frage: „Wenn man uns braucht, sind wir dann noch da?“

 

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