Die Restriktionsgebiete waren nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Freiensteinau Anfang des Jahres eingerichtet worden. Inzwischen hat der Tierhalter mit Unterstützung einer Fachfirma umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in dem betroffenen Bestand durchgeführt, sodass vom Seuchenbestand keine Gefahr der Weiterverbreitung der Geflügelpest mehr ausgeht.
Im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wurden durch die Veterinärämter des Vogelsbergkreises und der betroffenen Nachbarkreise die gesetzlich vorgeschriebenen klinischen Untersuchungen in den Geflügelhaltungen durchgeführt, ohne dass Hinweise auf eine Eintragung des Geflügelpest-Virus in weitere Bestände festgestellt wurden.
Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um die Restriktionsgebiete wieder aufzuheben.
Auch die Aufstallungspflicht für Geflügel wird damit in den betroffenen Gebieten aufgehoben.
Allerdings hält das Veterinäramt des Vogelsbergkreises seine dringende Empfehlung aufrecht, die Geflügelbestände weiterhin aufgestallt oder zumindest in nach oben dichten und für Wildvögel unzugänglichen Volieren zu halten. Außerdem sollten die empfohlenen Hygienemaßnahmen beim Betreten der Geflügelhaltungen strikt eingehalten werden, um eine Einschleppung beim Füttern und Säubern der Stallungen zu verhindern.
Zurzeit gibt es zwar keine Anhaltpunkte dafür, dass in den betroffenen Gebieten noch Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation aktiv ist, doch das Friedrich-Löffler-Institut schätzt die Gefahr für den Eintrag des Geflügelpestvirus immer noch als hoch ein. Täglich werden aktuell in Deutschland, insbesondere in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen aber auch in Bayern Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und auch in Geflügelbeständen gemeldet.
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