Der Gruppierung ist nachweislich mit einem Schlüssel eines Mitarbeiters des AWO-Fanprojekts der Zugang zum Stadiongelände ermöglicht worden. Dieser Mitarbeiter wurde vom Träger des vom Verein unabhängigen Fanprojekts, den AWO-Kreisverband Braunschweig, bereits freigestellt.
„Die Vorfälle haben uns in den vergangen Tagen intensiv beschäftigt, weil es auch uns ein elementares Anliegen ist, die Vorgänge lückenlos aufzuklären! Ein ganz zentraler Aspekt dabei war die Frage, wie es Teilen der aktiven Fanszene gelungen ist, auf das Gelände und schlussendlich in den Stadioninnenraum zu gelangen. Wir sind sehr froh, dank aufwendiger Recherchen unserer Mitarbeiter und der Unterstützung des Stadionbetreibers, der Stadthallen GmbH, und des AWO-Kreisverbandes diesen Sachverhalt aufklären zu können. Nachdem diese Faktenlage nun feststeht, werden wir weitere, sich daraus ergebende mögliche (rechtliche) Konsequenzen gegen die Beteiligten der Aktion intensiv prüfen“, erläutert Wolfram Benz, kaufmännischer Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung bei Eintracht Braunschweig. „Wir sind unglaublich enttäuscht, dass ein Mitarbeiter eines unserer langjährigen Netzwerkpartner zweifelsfrei den Zugang zum Stadiongelände ermöglich hat. Es ist uns äußerst wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es sich beim AWO-Fanprojekt um eine vom Verein unabhängige externe Institution handelt, die nicht mit unserer eigenen Fanbetreuung verwechselt werden darf. Diese hat mit den Vorgängen nichts zu tun.“
„Es ist nachgewiesen, dass das Fehlverhalten eines unserer Mitarbeiter aus dem AWO-Fanprojekt ursächlich dazu geführt hat, dass den Ultras der Zugang zum Stadiongelände ermöglich wurde. Wir als Arbeitgeber haben die betreffende Person mit sofortiger Wirkung von ihrer Tätigkeit freigestellt. Wir haben uns nach Kräften bemüht, Eintracht Braunschweig bei der Aufklärung des Sachverhaltes zu unterstützen“, sagt Gunter Kröger, Geschäftsführer des AWO-Kreisverbandes Braunschweig, dem Träger des Fanprojektes Braunschweig. „Für mich war es unerträglich, dass eklatante Verletzungen der geltenden Corona-Verordnungen dadurch überhaupt erst möglich gemacht wurden.“
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