Die Hauptversammlung der Biofrontera AG vom 28. Mai 2020 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 8.969.870 durch Ausgabe von bis zu 8.969.870 neuen auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 ("Neue Aktien") gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Unter Ausnutzung der ihm erteilten Ermächtigung hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festgelegt:

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht auf die Neuen Aktien als mittelbares Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die Quirin Privatbank AG, Berlin (nachfolgend auch "Emissionsbank" genannt) zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Neuer Aktie mit der Verpflichtung zugelassen wurde, die Neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 5 : 1 zum Bezugspreis zum Bezug anzubieten ("Bezugsangebot") und entsprechend der Ausübung von Bezugsrechten zu übertragen und den Mehrerlös (abzüglich Kosten und Provisionen) an die Gesellschaft abzuführen.

Die Bezugsfrist läuft vom 08. Februar 2021 einschließlich bis 22. Februar 2021 (12.00 Uhr) ("Bezugsfrist").

Für den Fall, dass nicht alle Neuen Aktien im Rahmen des Bezugsangebots bezogen werden, werden die nicht bezogenen Neuen Aktien durch die Emissionsbank zum Bezugspreis (i) neuen Investoren, die bisher nicht Aktionäre der Gesellschaft sind, im Wege einer internationalen Privatplatzierung zum Erwerb angeboten (die "Privatplatzierung"). Zudem können sie (ii) Aktionären der Gesellschaft bzw. Inhabern von Bezugsrechten zum weiteren Bezug angeboten werden (der "Mehrbezug"). Daneben ist auch eine Platzierung von nicht-bezogenen Neuen Aktien in Form von American Depositary Shares in den USA geplant.

Der Bezugspreis wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist in den Gesellschaftsblättern (Bundesanzeiger) und über ein elektronisches Informationsmedium bekannt gemacht. Der Bezugspreis wird in der Spanne zwischen (jeweils einschließlich) dem umsatzgewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse vom Beginn der Bezugsfrist bis zum Tag vor der Festlegung des Bezugspreises und dem aktuellen Aktienkurs der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Bezugspreises bestimmt. Die Gesellschaft behält sich vor, bei der Festlegung des endgültigen Bezugspreises von dem wie vorstehend beschrieben zunächst ermittelten Preis einen Abschlag von bis zu 20 % vorzunehmen. Der Bezugspreis wird aber EUR 3,50 je neuer Aktie nicht überschreiten (Höchstpreis).

Das Bezugsangebot wird am 5. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den erwarteten Nettoerlös von bis zu rund EUR 29 Mio. für klinische Studien zur Verbesserung der Marktpositionierung von Ameluz® zu verwenden, insbesondere für die Erweiterung der Indikation in den USA auf die Behandlung von Basalzellkarzinom, Akne und aktinischen Keratosen auf anderen Körperteilen als dem Kopf sowie zur Entwicklung eines größeren Nachfolgemodells der BF-RhodoLED®-Lampe nebst Beschaffung der notwendigen Materialien und für die Markteinführung der neuen Lampe. Zudem sollen die Mittel für die allgemeine Finanzierung der Geschäftstätigkeit der Emittentin verwendet werden.

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