Dies sieht eine Änderung zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor, die der Bundesgesundheitsminister erlassen hat.
Bei der AOK Niedersachsen werden rund 261.000 Versicherte diese Schreiben erhalten und von der Neuregelung profitieren.
Die anspruchsberechtigten Personen sind ALG II-Leistungsbezieher sowie die Mitglieder in deren sogenannten Bedarfsgemeinschaften. Die Verordnung sieht keine Altersbeschränkungen vor. Somit sind auch Babys und Kleinkinder anspruchsberechtigt und werden entsprechend Post erhalten. Die FFP2-Masken sind für Kinder zu groß, können aber von den erwachsenen Angehörigen genutzt werden.
Ausgenommen von der Neuregelung sind Versicherte, die bereits durch die erste Gutscheinwelle für Personen ab 60 Jahren sowie Risikogruppen mit 15 FFP2-Masken versorgt wurden.
Auch eine Erstattung des Eigenanteils für die Coupons hat das Bundesgesundheitsministerium nicht vorgesehen.
Alle Krankenkassen sind beim Versand der Gutscheine an die Entscheidung des Ministeriums gebunden.
Hintergrund der veränderten Verordnung sind die neuen Corona-Schutzmaßnahmen für Busse, Bahnen und beim Einkaufen. Nach einem Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar sind selbstgenähte Behelfsmasken oder Tücher nicht mehr erlaubt, stattdessen müssen FFP2-Masken oder die günstigeren OP-Masken getragen werden.
Mit der am 5. Februar verabschiedeten Regelung sollen sich auch Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II gegen die besonders ansteckenden Virus-Varianten besser schützen können.
Die AOK ist die größte Krankenversicherung in Niedersachsen (Marktanteil 38 Prozent). Rund 2,9 Millionen Versicherte können sich auf den Schutz einer starken Gemeinschaft verlassen. Zwischen Nordsee und Harz ist die Gesundheitskasse an 121 Standorten vertreten. Die AOK beschäftigt landesweit rund 6800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Haushaltsetat beträgt in der Kranken- und Pflegeversicherung 14,1 Milliarden Euro.
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