Mit einem dringlichen Appell haben sich die Bäderbetriebe, Kureinrichtungen und Sportstätten in der Bundesrepublik Deutschland an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Finanzminister Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Peter Altmaier und an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer gewandt. Denn um ein Bädersterben zu verhindern, sind schnellere und wirksame Hilfsprogramme nötig, die den Bestand der Einrichtungen nachhaltig sichern.

„Von Tag zu Tag wird die existentielle Bedrohung für die Betriebe größer,“ beschreibt der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Michael Köhler, die Situation. „Die derzeitigen Hilfsprogramme erweisen sich als unzureichend und auch als zu langwierig, was die bisher getätigten Auszahlungen betrifft.“ Nach ersten Insolvenzen im Jahr 2020 befürchten wir eine Insolvenzwelle, wenn es nicht gelingt, die Bäder und Kureinrichtungen und die von ihnen abhängigen Produzenten und Dienstleister durch effektivere und effizientere Hilfsprogramme zu stützen.

Die Verbände fordern daher die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer dringlich und nachdrücklich auf, durch ein geeignetes und schnell wirksames Maßnahmenpaket für eine nachhaltige Bestandssicherung der Betriebe zu sorgen:

▪   Die vorhandenen Hilfsprogramme müssen wirkungsvoller gestaltet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sowohl privatwirtschaftliche Unternehmen als auch Unternehmen der öffentlichen Hand in fairer und gleicher Weise von diesen Programmen profitieren können. Maßnahmen zur Steigerung der Wirksamkeit sind zum Bespiel eine Heraufsetzung der EU-Beihilfegrenzen, eine bessere Berücksichtigung der Kapitalkosten (Zins und Abschreibung) aus Investitionen bei den anrechenbaren Fixkosten zu 100 und nicht nur wie bisher zu 50 Prozent und eine generelle Erhöhung der Erstattung der Fixkosten auf 100 Prozent.

▪   Bei den Hilfspaketen sind immer auch die von den Bädern und Kureinrichtungen abhängigen Produzenten und Dienstleister im Sinne von unmittelbar von den Schließungen betroffenen Dritten zu berücksichtigen.

▪   Ergänzend muss mit einem Investitionshilfepaket für Bäder und Kureinrichtungen dafür gesorgt werden, dass notwendige, aber pandemiebedingt aus finanziellen Gründen zurückgestellte Maßnahmen zur Bestandssicherung und Attraktivitätssteigerung durchgeführt werden können. Durch diese Maßnahme werden auch direkt und indirekt abhängige Unternehmen in ihrem Bestand gesichert und es wird ein direkter Impuls für die Konjunkturentwicklung gegeben.

▪   Die Bäder und Kureinrichtungen sollen so bald wie möglich unter den kontrollierten Bedingungen, wie sie im Herbst 2020 gegolten haben, wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um weitere gesundheitliche und soziale Kollateralschäden in der Bevölkerung zu vermeiden. Diese Einrichtungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur persönlichen Gesundheitsvorsorge und zur Public Health.

▪   Solange eine zur Umsetzung der Hygienekonzepte erforderliche Reduzierung der Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher bzw. Nutzer vorgeschrieben ist, müssen die aus dieser Maßnahme resultierenden Umsatzeinbußen finanziell ausgeglichen werden, da die Reserven der Betriebe diese Defizite nicht mehr ausgleichen können.

Seit November sind die Betriebe trotz erfolgreicher Umsetzung von umfassenden, wissenschaftlich überprüften Hygienekonzepten geschlossen. Das trifft mindestens 240.000 direkte Arbeitsplätze in den öffentlichen Bädern und Saunaanlagen und ein Mehrfaches dieser Zahl in den Kurbetrieben und den direkt und indirekt abhängigen Unternehmen der Bäderbranche. Betroffen sind auch die Gäste der Anlagen, die keine Möglichkeit zum Sport, zur aktiven und passiven Gesundheitsvorsorge und zum geistigen Ausgleich mehr haben.

Der Appell wurde von nachfolgenden Verbänden und Organisationen unterzeichnet, die über 6.000 öffentliche Bäder und 2.100 öffentliche Saunaanlagen vertreten:

 

Bayerischer Heilbäderverband e.V.
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.
Deutscher Heilbäderverband e.V.
Deutscher Saunabund e.V.
European Waterpark Association e.V.
Hessischer Heilbäderverband e.V.
IAKS Deutschland e.V. – Internationale Vereinigung für Sport- und Freizeiteinrichtungen
Internationale Akademie für Bäder-, Sport- & Freizeitbauten e.V.
Nordrhein-Westfälischer Heilbäderverband e.V.
Sächsischer Heilbäderverband e.V.
Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V.
Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V.
Verband Deutscher Kneippheilbäder und Kneippkurorte e.V.
Arbeitsgemeinschaft Bäder Baden-Württemberg
Arbeitsgemeinschaft Bäder Brandenburg
Arbeitsgemeinschaft Bäder Thüringen

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