Mit einer so genannten Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro sollen Soloselbstständige aus allen Wirtschaftszweigen mit einer zusätzlichen Finanzhilfe bedacht werden. Der einmalige Zuschuss des Bundes beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Vergleichsumsatzes und wird voll gewährt, wenn der Umsatz während des Förderzeitraums Januar bis Juni 2021 um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Laut ARAG Experten will der Bund damit eine Lücke schließen: Denn aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten können Soloselbstständige oft nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen, sind von den bestehenden Corona-Einschränkungen jedoch häufig stark betroffen. Anträge können seit letzter Woche online gestellt werden.
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