Aufgrund der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) wurden für das Berichtsjahr 2019 neue Gerätekategorien verwendet. Knapp ein Drittel (32,3 % bzw. 305 700 Tonnen) aller angenommenen Elektro- und Elektronikaltgeräte waren Großgeräte ohne Photovoltaikmodule. Diese Gerätekategorie umfasst unter anderem Waschmaschinen, Wäschetrockner, aber auch Großdrucker und Nachtspeichergeräte. Ein gutes Viertel (27,3 % bzw. 258 400 Tonnen) der angenommenen Geräte waren Kleingeräte wie Staubsauger, Toaster oder Hi-Fi-Anlagen. Knapp ein Sechstel (16,0 % bzw. 151 300 Tonnen) der Geräte waren Wärmeüberträger, zu denen Kühl- und Gefrier- sowie Klimageräte zählen.
Als Erstbehandlung wird die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten und unbehandelten Geräten in der ersten Anlage bezeichnet. Hier werden die Geräte aussortiert, Teile demontiert oder Schadstoffe entnommen und einer weiteren Behandlung zugeführt. Beim Recycling werden Abfälle so aufbereitet, dass gewonnene Rohstoffe zur Herstellung neuer Produkte genutzt werden können. Bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung werden Produkte durch Maßnahmen wie Reparaturen wieder ihrem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt.
10,8 % mehr recycelte Elektroaltgeräte im Jahr 2019 – Statistisches Bundesamt (destatis.de)
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