Nachhaltigkeit in der Erzeugung von Lebensmitteln und bei der Ernährung müsse immer im Dreiklang von Ökologie, Ökonomie und in der sozialen Dimension, also mit Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen der Menschen in den Lieferketten, gesehen und praktiziert werden, so Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Vortag der Eröffnung der Internationalen Grünen Woche. „Dazu gehören in der Bundesrepublik Stammbelegschaften, Betriebsräte und Tarifverträge.“

Kritisiert hat Zeitler, dass im Ernährungspolitischen Bericht der Bundesregierung die soziale Dimension der Nachhaltigkeit kaum beleuchtet wird. „Zu welchen katastrophalen Ergebnissen das führt, war deutlich in der Fleischindustrie, leider erst wirklich öffentlich in der Corona-Pandemie, sichtbar: massive Zunahme der Werkverträge, Tarifflucht, katastrophale Arbeitsbedingungen, überlange Arbeitstage und Hungerlöhne. Die Bundesregierung habe hier endlich konsequent gehandelt und das Arbeitsschutzkontrollgesetz auf den Weg gebracht. „Das ist gut und richtig so“, so Zeitler. „Nachhaltig heißt aber, dass die Arbeitsbedingungen dauerhaft durch Tarifverträge gesichert werden. Deshalb fordern wir die Arbeitgeber der Fleischindustrie auf, flächendeckend, bundesweit gültige Tarifverträge über gute Arbeitsbedingungen mit uns abzuschließen. Nachhaltig heißt auch, dass die Mitsprache der Betriebsräte gestärkt wird. Deshalb ist es wichtig, dass das Betriebsräte-Stärkungsgesetz schnell auf den Weg gebracht wird.“

Soziale Nachhaltigkeit im Ernährungsgewerbe bedeute auch, die Arbeitsbedingungen in der gesamten Lieferkette zu berücksichtigen. Deshalb bekenne sich die Gewerkschaft NGG zum Lieferkettengesetz, dass die Unternehmen verpflichtet, auf Grundlage der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) neben ökologischen auch soziale Kriterien verbindlich zu regeln. „Es muss ausgeschlossen werden können, dass Unternehmen hierzulande Kaffee oder Kakao verarbeiten, der durch Kinder- oder Zwangsarbeit produziert wurde. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen reichen hier nicht“, so Zeitler.

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