Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) verleiht der Kreisverwaltung des Nationalparklandkreises Birkenfeld den "Goldenen Aktendeckel 2020“, da diese die Herausgabe wichtiger Umweltinformationen zum geplanten „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ bislang verweigert.

Diese negative Auszeichnung erhalten Behörden, die sich durch fehlende Kooperationsbereitschaft, unzureichende Transparenz und fehlende Offenheit auszeichnen.

Das Landestransparenzgesetz von Rheinland-Pfalz hat das Ziel, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung herzustellen. Angeforderte Dokumente sollen hiernach „unverzüglich“ dem Auskunftssuchenden zur Verfügung gestellt werden.

Auf diese Weise sollen nach dem Willen des Gesetzgebers u.a. „die demokratische Meinungs- und Willensbildung in der Gesellschaft gefördert, die Möglichkeit der Kontrolle staatlichen Handelns durch die Bürgerinnen und Bürger verbessert, die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen erhöht“ und „die Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe gefördert werden“.

Dieser gesetzlichen Verpflichtung sind die Kreisverwaltung Birkenfeld und ihr Landrat Dr. Matthias Schneider leider nicht nachgekommen.

Die Behörde verweigerte die Herausgabe einer umfangreichen naturschutzfachlichen Stellungnahme ihrer Unteren Naturschutzbehörde zum geplanten „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“, der mit schwerwiegenden Eingriffen in Lebensräume von Wildtieren und von Landschaften verbunden wäre. Auch dem Widerspruch der NI wurde vom Kreisrechtsausschuss nicht abgeholfen.

„Daher erhält die Kreisverwaltung Birkenfeld den ‚Goldenen Aktendeckel 2020‘ der Naturschutzinitiative e.V. (NI)“, erklärte der Umweltverband.

Da die NI das Vorgehen des Kreises Birkenfeld für rechtswidrig erachtet, hat der Umweltverband Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht. „Die Argumentation des Landkreises Birkenfeld würde dazu führen, dass Bürger und Verbände keinen Informationsanspruch mehr nach dem Landestransparenzgesetz hätten. Das würde auch andere Vorhaben betreffen. Schon alleine aus diesem Grund muss diese Entscheidung gerichtlich überprüft werden“, betonte die Naturschutzinitiative (NI).

„Wir hoffen und wünschen uns, dass das Verwaltungsgericht in der noch ausstehenden Entscheidung dafür sorgt, dass die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz beachtet wird und angeforderte Informationen von Bürgern und Verbänden, wie vom Gesetzgeber gefordert, ‚unverzüglich‘ zur Verfügung gestellt werden“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Über Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.
Unsere Arbeit wird bundesweit von mehr als 50 Länder- und Fachbeiräten ehrenamtlich unterstützt. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und Stiftungen, die unsere Ziele unterstützen.
Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Am Hammelberg 25
56242 Quirnbach/Westerwald
Telefon: +49 (2626) 9264770
Telefax: +49 (2626) 9264771
http://naturschutz-initiative.de/

Ansprechpartner:
Harry Neumann
Bundes- und Landesvorsitzender
Telefon: +49 (2626) 9264770
E-Mail: info@naturschutz-initiative.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel