Singapur hat die Vorgaben für sicherheitskritische Aufzugskomponenten im neuen Aufzugsstandard SS 550:2020 aktualisiert. Voraussetzung für die Zulassung von Komponenten ist nun eine Baumusterprüfung nach der europäischen Norm EN 81-50. Die Prüfung muss durch ein akkreditiertes und gelistetes Zertifizierungsunternehmen durchgeführt werden.

Zu den sicherheitskritischen Komponenten nach SS 550:2020 gehören unter anderem Schachttürverriegelungen, Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Sicherheitsschaltkreise mit elektronischen Bauelementen sowie programmierbare elektronische Systeme (PESSRAL) für sicherheitsgerichtete Funktionen. Zudem werden in Singapur – anders als in der europäischen Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU – auch Kabinentürverriegelungen als Sicherheitsbauteile definiert.

"Mit unseren Baumusterprüfungen unterstützen wir Hersteller dabei, die Umsetzung der neuen Anforderungen nachzuweisen", sagt Jonas Conrady, Abteilungsleiter New Technologies im Bereich Fördertechnik bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. "Auch unsere bestehenden Baumusterprüfungen erfüllen bereits heute alle neuen Anforderungen in Singapur." Der internationale Prüf- und Zertifizierungsdienstleister hat umfangreiche Erfahrungen mit Prüfungen nach der europäischen Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und der Normenreihe 81, vor allem auch mit Prüfungen der Funktionalen Sicherheit von Aufzugskomponenten und PESSRAL-Systemen nach EN 81-20 und EN 81-50. "Zudem zählt TÜV SÜD zu den wenigen Unternehmen, die bei der Building and Construction Authority (BCA) von Singapur für Prüfungen von sicherheitskritischen Aufzugskomponenten und von PESSRAL-Systemen gelistet sind", betont Jonas Conrady. Bei den zukunftsträchtigen PESSRAL-Systemen umfasst die BCA-Liste im Moment gerade einmal sechs Unternehmen – davon nur zwei aus Europa und nur TÜV SÜD aus Deutschland.

Weitere Informationen zu Prüfungen und Zertifizierungen von TÜV SÜD im Aufzugsbereich gibt es im Internet unter www.tuvsud.com/aufzuege und www.tuvsud.com/….

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