Um die Corona-Infektionsketten einzudämmen, dürfen jetzt auch Apotheken Antigen-Schnelltests anbieten. Unterstützung bekommen sie dabei von der R+V Versicherung – sie verzichtet auf einen Beitragszuschlag in der Betriebshaftpflichtversicherung.
In Corona-Zeiten ist jeder Kontakt ein Risiko. Auch wer keine Krankheitssymptome hat, kann das Virus in sich tragen und andere unwissentlich mit SARS-CoV-2 anstecken. Ein Abstrich im Nasen-Rachen-Raum gibt hier mehr Sicherheit. Um die Testzentren zu entlasten, dürfen seit Kurzem auch Apotheken Antigen-Schnelltests anbieten. „Die Eindämmung der Pandemie ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb verzichten wir in der Betriebshaftpflichtversicherung auf einen Beitragszuschlag, wenn Pharmazeuten diesen Test anbieten – trotz eines erhöhten Risikos“, sagt Burkhard Krüger, Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden bei der R+V Versicherung.
Die Versicherung springt ein, wenn es bei den Testungen zu Komplikationen wie etwa Verletzungen kommt. „Voraussetzung für die Haftung ist selbstverständlich, dass sich die Apotheker dabei an die gesetzlichen Vorschriften halten und beispielsweise eine vorherige Schulung absolvieren. Außerdem sind die Tests nur bei symptomfreien Menschen erlaubt“, erklärt Krüger.
Auch jenseits von Corona-Tests rät Krüger, unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen: „Selbstständige Apotheker haften für Personenschäden. Wenn sie beispielsweise ein falsches Medikament abgeben und damit die Gesundheit oder gar das Leben eines Patienten gefährden, können hohe Schadenersatzforderungen auf sie zukommen.“
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 533-0
Telefax: +49 (611) 533-4500
http://www.ruv.de
R+V
Telefon: +49 (611) 533-4656
E-Mail: Brigitte.Roemstedt@ruv.de