„Diese Position deckt sich nicht mit dem Ziel, dem menschlichen Leben in allen Phasen seines Daseins uneingeschränkt zu dienen, so dass sich dieses in Würde entfalten kann“, so der ZdK-Präsident. Das Recht auf Selbstbestimmung eines jeden Menschen bekräftigt das ZdK ausdrücklich, jedoch fordere dieses Recht Beratung, seelsorgerische Begleitung und geschützte Räume. Der assistierte Suizidwird werde zum Normalfall, wenn sogar kirchliche Einrichtungen ihn anbieten.
Keineswegs werde in Frage gestellt, dass die Letztentscheidung über die persönliche Lebensführung bei jedem Einzelnen liege. In Anlehnung an das II. Vatikanum (Gaudium et spes 17) sei – im Hinblick auf den Gesprächsstand einer gemeinsamen Arbeitsgruppe – aber daran zu erinnern, dass die Letztverantwortung eines jeden Menschen nicht seine Alleinverantwortung bedeute. „Christliche Pastoral hat die Aufgabe, Alternativen zur scheinbaren Ausweglosigkeit eines Suizidwunsches aufzuzeigen, so dass – neben medizinisch-pflegerischen Angeboten – auch eine psychosoziale wie geistig-spirituelle Zuwendung zum Einzelnen erfolgen soll“, so der Repräsentant der katholischen Laien. Eine Suizidentscheidung betreffe nicht nur den Einzelnen, es ist immer eine Gemeinschaft betroffen.
Christliche Seelsorge bedeute, dem Menschen Würde und Hoffnung zu geben, so dass in allen Phasen des Lebens, in den ersten wie in den letzten Stunden, Seelsorge die Nähe zum Menschen erfahrbar machen müsse. In christlichen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit gut entwickelter Palliativmedizin sollen sich Patientinnen und Patienten frei von den Möglichkeiten suizidaler Optionen fühlen, damit kein äußerer Druck diese Menschen beeinflusse, mit guter seelsorgerischer Begleitung und lieben Menschen den letzten Weg zu gehen. Auch in den letzten Tagen seines Lebens wiege die Würde des Menschen mehr als materielle Aufwendungen für die Gesellschaft oder die Familie.
Zu begrüßen sei die Forderung der evangelischen Theologinnen und Theologen, das Palliativangebot in kirchlichen Einrichtungen auszubauen und sich kritisch mit dem Umgang kirchlicher Einrichtungen mit Suizidanten zu beschäftigen. Dieser Gesprächsimpuls kann für den gesellschaftlichen Diskurs im Nachgang der Entscheidung des BVerfG vom 26. Februar 2020, zur Nichtigkeit des strafbewehrten Verbotes geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung, mit dem Ziel den Autonomiebegriff auszubuchstabieren, hilfreich sein.
Das ZdK fordert angesichts der aktuellen Situation die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, die Beratungen der vom Gericht aufgetragenen Konkretisierungen der Suizidassistenz bald zu eröffnen, um Menschen vor fragwürdigen Angeboten zur „Sterbehilfe“ zu schützen.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ist der Zusammenschluss von Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolates und weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Entsprechend dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien (Nr. 26) ist das ZdK das von der Deutschen Bischofskonferenz anerkannte Organ, das die Kräfte des Laienapostolats koordiniert und das die apostolische Tätigkeit der Kirche fördern soll. Die Mitglieder des Zentralkomitees fassen ihre Entschlüsse in eigener Verantwortung und sind dabei von Beschlüssen anderer Gremien unabhängig.
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