Die Corona-Pandemie hat wie ein Brennglas die Relevanz einer vielfältigen Medienlandschaft für das Funktionieren unserer Demokratie vor Augen geführt. 2021 ist ein Superwahljahr in Deutschland, und die Sicherstellung einer ungehinderten und verlässlichen Meinungsbildung steht im Fokus der Medienanstalten. Die Aktivitäten von sozialen Netzwerken, Online-Plattformen und Influencern entfalten wegen ihrer enormen Reichweite in Bezug auf journalistische Inhalte wie auch auf Meinungsäußerungen allgemein eine hohe Relevanz. Mit dem Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags am 7. November 2020 haben die Medienanstalten daher erweiterte Aufsichtspflichten auch im Internet übertragen bekommen, die sie nun entschlossen und konsequent umsetzen werden.

„Mit unserer langjährigen Expertise und Regulierungserfahrung sind wir als unabhängige und staatsferne Aufsicht gut vorbereitet auf unsere neuen wichtigen Aufgaben. Wir haben uns Themenschwerpunkte gesetzt, um in diesen herausfordernden Zeiten Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt in der digitalen Medienwelt zu schützen. Im intensiven Dialog mit der Branche sensibilisieren wir für die neuen Spielregeln und überprüfen deren Einhaltung, erforderlichenfalls auch mit der Einleitung von Verfahren, um schnellstmöglich Rechtssicherheit herzustellen“, erläutert Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten die bevorstehenden Arbeiten. Mit den Kommissionen und der Gemeinsamen Geschäftsstelle haben die 14 Landesmedienanstalten zudem eine Struktur aufgebaut, mit der auch in der sich schnell wandelnden Medienwelt effizient Aufsicht geführt werden kann.

Die Medienanstalten konkretisieren den neuen Rechtsrahmen nun auch in Satzungen und Richtlinien und gehen die neuen Zuständigkeiten gezielt und engagiert an. Allerdings müssen auch die Medienanstalten aufgrund der gescheiterten Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorerst mit kleiner gewordenen Handlungsspielräumen umgehen.

Folgende Themenschwerpunkte zeichnen sich im Jahr 2021 ab:

Regulierung Medienintermediäre
Der Medienstaatsvertrag berücksichtigt nun die Einflussnahmemöglichkeiten großer Player wie Google, Facebook und Instagram auf Meinungsbildungsprozesse. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten überwacht dabei vor allem, dass Medienintermediäre gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern die Funktionsweise der Suchalgorithmen transparent (§ 93 MStV) machen und dass es zu keiner systematischen Benachteiligung einzelner journalistisch-redaktionell gestalteter Medienangebote kommt (§ 94 MStV).

Plattformregulierung und Public-Value-Inhalte
Der Themenkomplex der Plattformregulierung wird erweitert und erfasst neu Medienplattformen und Benutzeroberflächen (§ 78 ff. MStV). Voraussichtlich im Herbst werden die Medienanstalten eine öffentliche Ausschreibung durchführen, um private Public-Value-Angebote zu identifizieren, die in einem besonderen Maß zur Vielfalt beitragen und leicht auffindbar sein sollen.

Telemedienregulierung
Neu übertragen bekommen hat die ZAK die Aufsicht für bundesweit ausgerichtete Telemedien. Unter anderem ist sicherzustellen, dass sich nun auch geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien an anerkannte journalistische Spielregeln halten. Dies betrifft Anbieter, die nicht der Selbstregulierung des Presserats oder einer von den Medienanstalten anzuerkennenden Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterliegen. Nicht zuletzt auch mit Blick auf die anstehenden Wahlen ist zudem das Thema politische Werbung in Telemedien und die damit verbundenen Kennzeichnungspflichten hochaktuell.

Desinformation und Verantwortlichkeit von Online-Diensten
In der öffentlichen und politischen Diskussion hat das Thema Desinformation mit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie zunehmende Bedeutung und Auseinandersetzung erfahren. Dabei spielen vor allem Online-Plattformen eine wichtige Rolle. Angesichts einer zunehmenden Gefahr durch Desinformation auch für demokratische Meinungsbildungsprozesse bringen sich die Medienanstalten aktiv in die Diskussion um mögliche Lösungsansätze und die Verantwortlichkeit von Plattformen auch auf europäischer Ebene ein.

Neuer Beauftragter für Medienkompetenz der Medienanstalten
Um der zunehmenden Bedeutung von Medienkompetenz in der digitalen Welt gerecht zu werden und die Kooperation und Vernetzung in diesem Bereich zu vertiefen, führt Jochen Fasco, Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) das Thema in neuer Funktion als Beauftragter für Medienkompetenz weiter. In diesem Zuge wurde die Arbeitsstruktur der Medienanstalten in den zwei Fachausschüssen „Regulierung“ und „Netze, Technik, Konvergenz“ gestrafft.

Der aktuelle Stand der Satzungsarbeiten ist auf der hier einsehbar.

Die Übersicht der Zulassungs- und Aufsichtsfälle der ZAK finden Sie in dieser Datenbank.

Weitere Informationen über die Medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de

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