Ein wichtiger Hebel, um indirekte oder verdeckte Einflussnahmen offenzulegen, sind Parteispenden. Deshalb gibt es aus Sicht des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW keinen Grund, im Lobbyregistergesetz eine Offenlegung von Spenden an Parteien erst ab einer Höhe von 10.000 Euro vorzusehen. „Parteispenden sollten generell vom ersten Euro an offengelegt werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.
Als Fach- und genossenschaftlicher Spitzenverband unterstützt der GdW das übergeordnete Ziel des Gesetzgebers, mit einem Lobbyregister für mehr Transparenz zu sorgen. Denn zum politischen Willensbildungsprozess gehört eine offene und transparente Teilnahme von Verbänden. Um gezielt gegen einzelne schwarze Schafe unter den Interessenvertretern vorzugehen, sind aber deutlich klarere und treffsicherere Regelungen als die des aktuellen Gesetzentwurfes notwendig.
Insbesondere sollte im Gesetz der Begriff der Interessenvertretung präziser definiert werden. Aus den neuen Regelungen muss eindeutig hervorgehen, welche konkreten Aktivitäten in einem Register erfasst werden müssen und welche nicht. Die aktuell vorgesehenen Vorgaben würden vor allem zu einem erheblichen Bürokratieaufwand führen und nicht, wie eigentlich beabsichtigt, zielgenau das unsachgemäße Vorgehen von schwarzen Schafen einschränken. „Die Arbeit von seriösen Fachverbänden darf nicht durch unverhältnismäßige, unklare und bürokratische Maßnahmen belastet werden“, sagt GdW-Präsident Gedaschko. Eine deutlichere Abgrenzung zwischen legitimen Interessenvertretern und dubiosen ‚Lobbyisten‘ im neuen Gesetz sei deshalb überfällig.
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