Es gibt keine gesetzliche Impfpflicht. Dennoch überlegen Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, ob sie Impfmuffel zur Impfung zwingen können. Warum? Arbeitgeber wollen ihre Arbeitnehmer, ihre Betriebe sowie Pflegebedürftige und Patienten vor einer Ansteckung mit Corona schützen. Ecovis-Arbeitsrechtsanwalt Gunnar Roloff in Rostock erklärt, welchen Spielraum Arbeitgeber beim Thema Impfen haben.

Herr Roloff, der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hatte eine Impfpflicht für Pflegeberufe ins Spiel gebracht. Geht sowas?

Die Bundesregierung will keine Impfpflicht. Für mich gibt es keinen Grund, an dieser unmissverständlichen Aussage zu zweifeln. Dennoch kann ich die Überlegungen von Arbeitgebern nachvollziehen. Es gab zuletzt viele Corona-Ausbrüche in Pflegeheimen. Da ist es nachvollziehbar, dass Arbeitgeber solche Vorfälle vermeiden wollen.

Die Überlegungen scheitern aus meiner Sicht schon an den Fakten: Derzeit gibt es nicht genug Impfstoff. Bis er für alle über 80-Jährigen und Pflegekräfte verfügbar ist, wird es noch dauern. Vielleicht steigt bis dahin die Impfbereitschaft. Ich denke, Aufklärungsarbeit ist hier dringend notwendig.

Lassen sich ganze Berufsgruppen zur Impfung zwingen?

Eine solche Impfpflicht lässt sich durchaus regeln. Zum 1. März 2020 hat der Gesetzgeber eine Impfpflicht für Masern eingeführt.

Können sich Arbeitnehmer gegen eine solche Impfung wehren?

Das kommt darauf an, wie eine solche Impfpflicht geregelt würde. Die Regelung zur Masernimpfung enthält eine Ausnahme für diejenigen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch Eilanträge gegen die Masernpflichtimpfung zurückgewiesen.

Können Pflegeeinrichtungen beispielsweise von ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie sich impfen lassen? Arbeitgeber könnten ja zur Verringerung des Infektionsrisikos die Impfung zur Bedingung der Beschäftigung machen und Ungeimpften gegebenenfalls kündigen…

Solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern wegen eines fehlenden Impfnachweises aus meiner Sicht nicht kündigen. Wenn es eine gesetzliche Impfpflicht geben würde, könnte sich das ändern. Im besonderen Einzelfall erscheint eine Kündigung dann denkbar, wenn sich ein von der Pflegekraft ausgehendes Infektionsrisiko gegenüber den Pflegebedürftigen nicht anderweitig ausschließen ließe.

Wie können Arbeitgeber das Infektionsrisiko sonst verringern?

Arbeitgeber können von ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen befolgen. Auch Schnelltests sind denkbar. Zusätzlich können Arbeitgeber verlangen und durchsetzen, dass ihre Mitarbeiter Schutz-Ausrüstung und Masken tragen.

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