- Mehr als zwei Drittel der Anträge komplett ausgezahlt
- Bearbeitung der Dezemberhilfe gestern (28.1.) gestartet
Seit dem 12. Januar ist die IBB in der Lage, Berliner Anträge auf Novemberhilfe zu bearbeiten und kommt mit der Auszahlung der Anträge gut voran. Insgesamt sind nun 19.300 von insgesamt 28.000 Anträgen komplett ausgezahlt. Rund 8.500 Anträge stehen noch zur Bearbeitung an.
Dazu der IBB-Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Allerkamp: “Die prekäre Situation vieler Antragsteller, die bisher keine oder nur die Abschlagszahlungen erhalten haben, ist uns bewusst. Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck an der Auszahlung der restlichen Anträge und appellieren an die Gläubiger der vom Lockdown betroffenen Unternehmen, wo immer es geht, Geduld zu beweisen. Die Mehrzahl der offenen Anträge wird durch die IBB bis Mitte Februar ausgezahlt werden können, so dass die Unternehmen dann über die Mittel verfügen, offene Rechnungen zu begleichen.“
Zu Verzögerungen war es gekommen, weil die Länder erst am 12. Januar in die Lage versetzt wurden, Anträge, die bereits seit November gestellt werden konnten, zu bearbeiten. Allerdings hatte der Bund zur Überbrückung bis zum Bearbeitungsstart durch die Länder beschleunigte Auszahlungen und Abschlagszahlungen bis zu 50.000 Euro für rund 90% der Antragsteller geleistet. Technische Probleme, wie in der Berliner Presse verschiedentlich zu lesen, hat es in der IBB bei der Bearbeitung der Novemberhilfe zu keinem Zeitpunkt gegeben.
Schneller als geplant konnte die IBB bereits gestern mit der Bearbeitung der Dezemberhilfe, die auch auf der inzwischen eingespielten Plattform des Bundes erfolgt, beginnen. Hier liegen derzeit knapp 19.000 Anträge von Berliner Unternehmen und Soloselbstständigen vor, von denen der Bund für rund 18.000 Anträge (94%) bereits Abschlagszahlungen bzw. beschleunigte Auszahlungen vorgenommen hat. Die ersten rund 800 Vollauszahlungen wird die IBB noch heute vornehmen und ist zuversichtlich, in der nächsten Woche weitere 4.000 Auszahlungen zu leisten, bei denen die Auszahlungsvoraussetzungen bereits vorliegen.
Neben den November- und Dezemberhilfen kann über die Plattform des Bundes bis Ende März auch noch die Überbrückungshilfe II beantragt werden. Auch hat der Bund ange-kündigt, das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III, das bis Ende Juni geöffnet bleibt, im Februar zu starten. Die Bedingungen für dieses Programm wurden in dieser Woche erheblich verbessert. Leistungen der November-/Dezemberhilfe und der Überbrückungshilfe werden verrechnet.
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