Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab dem Jahr 2022 gilt dann voraussichtlich wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.
Die höhere Hinzuverdienstgrenze gilt für alle, die eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze beziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie schon eine Altersrente beziehen oder erst im kommenden Jahr in Rente gehen werden. Die Deutsche Rentenversicherung Saarland betont aber, dass diese Regelung nur für Altersrenten gilt. Bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen bei Hinterbliebenenrenten gibt es keine Änderung.
Weitere Informationen erhalten Sie kostenfrei unter der Servicetelefonnummer 0800 1000 48 00 oder auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung- saarland.de.
Die Deutsche Rentenversicherung Saarland als Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Träger der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung hat ihren Sitz in Saarbrücken.
Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihr Haushalt zählt mit 2 Milliarden Euro (2020) zu einem der größten Haushalte im Saarland. Rund 440 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier beschäftigt und engagieren sich für die Belange der sozialen Sicherheit.
Das Team der Deutschen Rentenversicherung Saarland berät die Versicherten kompetent und persönlich zu jeglichen Fragen bezüglich Rente, Reha, Altersvorsorge und Prävention.
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