Während in Bundesländern wie z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland oder NRW auch bisher angemessene Personalkosten anerkannt wurden, zeigt sich der erhebliche Nachholbedarf in anderen Bundesländern wie Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Niedersachsen. Insbesondere Thüringen begreift diese Entwicklung als wichtigen Baustein zur Fachkräftesicherung.
Die Angehörigen der pflegebedürftigen Menschen sind hingegen kaum finanziell betroffen. Selbst bei einem zu versteuernden Einzeleinkommen von fast 100.000 € wird keine Zuzahlung erwartet.
Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa): „Die deutliche Steigerung der Gehälter in der Altenpflege macht diesen Bereich attraktiv. 100.000 zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse in den letzten fünf Jahren gab es in keiner anderen Branche, nur in der Altenpflege. Der Personalbedarf wird schon alleine wegen der absehbar steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen weiter steigen. Die pflegebedürftigen Menschen brauchen ein sicheres flächendeckendes Angebot. Das muss allen die steigenden Personalkosten wert sein.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
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