Die Anleger müssen sich kurzfristig zwischen verschiedenen Anlagestrategien entscheiden. Die auf bank- und kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern, sich ohne vorherige rechtliche Beratung auf keine Änderung ihrer Anlagestrategie einzulassen

Anlegern des Thomas Lloyd Fonds „Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co KG“ („CTI 9 D“) wurde im Januar 2021 von Thomas Lloyd mitgeteilt, dass rückwirkend zum 01.10.2020 ein „Fonds-Splitting“ durchgeführt werden soll. Die Anleger werden aufgefordert vom 15.01.2021 bis 24.01.2021 zwischen der Strategie „Wachstum“ und der Strategie „Ertrag“ zu wählen. Die Strategie „Wachstum“ sieht dabei vor, dass die monatlichen Ausschüttungen „temporär zur Erreichung der Renditeziele ausgesetzt werden“, dafür soll die durchschnittliche Renditeerwartung weiterhin ca. 10 bis 12 % p.a. betragen. Bei der Strategie „Ertrag“ sollen die Anleger zwar weiterhin monatliche Ausschüttungen erhalten, allerdings soll die durchschnittliche Gesamtrenditeerwartung dann auf ca. 6 bis 7,5 % p.a. reduziert werden. Eine Kombination aus beiden Strategien ist ebenfalls möglich. Für Anleger die Thomas Lloyd ihre Entscheidung nicht bis 24.01.2021 mitteilen, soll automatisch die Strategie „Wachstum“ gelten, d.h. die Anleger werden dann bis auf weiteres keine monatlichen Ausschüttungen mehr erhalten.

Thomas Lloyd begründet die Notwendigkeit des „Fonds-Splitting“ damit, dass es bei dem Fonds angeblich „Interessenkonflikte zwischen laufenden Ausschüttungen und der kontinuierlichen Portfolioexpansion“ gäbe.  Mit dem „Fonds-Splitting“ würden Anleger jedoch nun, so die Fondsgesellschaft, die Möglichkeit erhalten, „ihre persönlichen Ausschüttungspräferenzen für die Zukunft zu konkretisieren“.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass der Gesellschaftsvertrag des CTI 9 D grundsätzlich monatliche gewinnunabhängige Ausschüttungen in Höhe von bis zu 11,04 % p.a. zulässt. Wer zukünftig eine Rendite in dieser Höhe erhalten möchte, soll nun aber auf diese Vorabausschüttungen verzichten. Anleger, die hingegen weiterhin monatliche Ausschüttungen erhalten möchten, sollen dann nur noch eine voraussichtliche Gesamtrendite von 6 bis 7,5 % p.a. erhalten.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hält dieses Fonds-Splitting für bedenklich, da nach Ansicht der Kanzlei sich dadurch die Situation für die Anleger, insbesondere im Verhältnis zur bisherigen Ausschüttungspraxis, verschlechtert. Hinzukommt, dass bei gewinnunabhängigen Ausschüttungen grundsätzlich immer das Risiko besteht, dass diese später wieder zurückgezahlt werden müssen.

Anleger befürchten, dass der eigentliche Grund für das „Fonds-Splitting“ eine wirtschaftliche Schieflage des CTI 9 D sein könnte. Denn bereits im Sommer 2020 erfolgten die monatlichen Ausschüttungen an die Anleger mit Verzögerung. Hinzukommt, dass der Jahresabschluss des CTI 9 D für das Geschäftsjahr 2018 einen Jahresfehlbetrag von ca. € 14 Mio. ausweist. Sorge bereitet auch, dass laut Presseberichten andere Kapitalanlagen von Thomas Lloyd, nämlich die Thomas Lloyd Global High Yield Fund 425 und 450 (Genussrechte) in finanzieller Schieflage sind und Anleger dort mit erheblichen Verlusten rechnen müssen.

Erschwerend hinzukommt, dass die Zeitschrift „Finanztest“ die drei Thomas Lloyds Fonds (CTI 9 D, CTI Vario D und CTI 5 D) bereits im Oktober 2019 auf die Warnliste Geldanlagen gesetzt hatte. Denn nach Ansicht von Finanztest beinhalten die Fonds hohe Risiken und die Darstellung der Ergebnisse der Fonds ist kaum nachvollziehbar.

Da das von Thomas Lloyd angekündigte „Fonds-Splitting“ aus Sicht der auf bank- und kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zahlreiche rechtliche Fragen aufwirft, rät CLLB Rechtsanwälte betroffenen Anlegern sich ohne rechtliche Beratung auf keine Änderung ihrer Anlagestrategie einzulassen. Ferner empfiehlt CLLB Rechtsanwälte Anlegern der Thomas Lloyd Fonds, die bei Zeichnungen nicht auf die Risiken der Anlage hingewiesen worden sind und/oder sich von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei, die sie hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche und insbesondere auch beim Ausstieg aus dem Fonds berät.

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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