„Der Ausstieg aus dem Kükentöten ist richtig. Wir als deutsche Geflügelwirtschaft begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Bereits seit rund 15 Jahren investieren wir viel Geld und Know-how in Verfahren, die diesen Weg möglich machen – mit realen und praktikablen Lösungsansätzen.“
Allerdings sieht die deutsche Geflügelwirtschaft in dem jetzt verabschiedeten Gesetzesentwurf wieder einmal einen nationalen Alleingang der Bundesregierung. Das Gesetz hat keine ausreichende Faktenbasis und gilt nicht im europäischen Ausland. Das sind zwei schwerwiegende Mängel, kritisiert der Verband. Die Folge sind immense Wettbewerbsnachteile für die deutsche Geflügelwirtschaft, weil innerhalb der EU weiter Eier aus Brütereien verkehren, die männliche Küken am ersten Lebenstag töten. Diese Eierprodukte stehen ganz legal im deutschen Lebensmitteleinzelhandel oder werden im Großverbrauchersegment verarbeitet. Hinzu kommt, dass weibliche Küken aus ausländischen Brütereien, die Kükentöten praktizieren, weiterhin in Deutschland als angehende Junghennen eingestallt werden dürfen.
Kleinere Brütereien vor dem Aus
„Diese Tatsache wird kleinere deutsche Brütereien die Existenz kosten. Gerade die deutschen Züchter und Brüter sind es aber, die maßgeblich zum aktuellen Tierwohlfortschritt beigetragen haben“, wird Ripke deutlich.
„Wenn die Politik durchschlagendes Interesse daran hätte, männliche Küken vollumfänglich zu schützen, müsste sie entschlossen auf EU-Ebene aktiv geworden sein, mit dem Ziel, einen verbindlichen Rechtsrahmen für den europäischen Wirtschaftsraum zu schaffen. Alles andere ist Augenwischerei. Das führt nur dazu, dass unser niedriger deutscher Selbstversorgungsgrad bei Eiern von rund 70 % weiter sinkt und Arbeitsplätze in der deutschen Geflügelwirtschaft gefährdet werden“, so der ZDG-Präsident.
Das Gesetzt sieht vor, dass in Deutschland produzierte Eier bis Ende 2021 aus ausschließlich kükentötenfreien Lieferketten kommen. Henner Schönecke, Vorsitzender vom Bundesverband Ei, unterstreicht: „Das ist für die deutschen Brütereien und Eiererzeuger unter den aktuellen Voraussetzungen kaum zu leisten – selbst wenn wir sämtliche heute verfügbaren Lösungsansätze wie Geschlechtsbestimmungsverfahren, Zweinutzungshühner und Junghahnaufzucht einsetzen. Dazu sind die Kosten dafür unverhältnismäßig hoch und mit den derzeitigen Eier-Erlösen nicht zu decken.“
Übergangszeit bis Ende 2023 notwendig, aber keine Garantie
Mit den von der deutschen Geflügelwirtschaft bereits angewandten Geschlechtsbestim-mungsverfahren sind in 2020 rund 6 Millionen Eier selektiert worden. Mit der alternativen Junghahnmast haben die Brütereien mindestens weiteren 5 Millionen Küken das Leben gerettet. Bei über 40 Millionen weiblichen Küken, die jedes Jahr in Deutschland schlüpfen, zeigen diese Zahlen anschaulich, dass bis Ende 2021 nicht erreicht werden kann, ebenso viele männliche Küken entweder nicht zum Schlüpfen kommen zu lassen oder zu mästen. Insofern begrüßt der Verband die Übergangszeit bis Ende 2023 als mindestens notwendig.
Dennoch bleiben die deutschen Erzeuger skeptisch, ob exakt zum Stichtag 31.12.2023 Vollzug gemeldet werden kann, wie es das Gesetz fordert. Ohne die Aussicht auf neue Baugenehmigungen für Junghahn-Mastställe und ohne belastbare Hinweise aus Wissenschaft und Forschung auf zeitlich nah am Brutbeginn messende Geschlechtsbestimmungsverfahren, ist der Ausstieg aus dem Kükentöten fraglich.
„Wir als deutsche Geflügelwirtschaft wollen den Ausstieg mit allen praktikablen Mitteln!“ fasst Friedrich-Otto Ripke zusammen.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. vertritt als berufsständische Dach- und Spitzenorganisation die Interessen der deutschen Geflügelwirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber politischen, amtlichen sowie berufsständischen Organisationen, der Öffentlichkeit und dem Ausland. Die rund 8.000 Mitglieder sind in Bundes- und Landesverbänden organisiert.
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