Die Grenzschutzagentur ist an den EU-Außengrenzen Komplizin bei schweren Menschenrechtsverletzungen. Die interne Kontrolle der Agentur funktioniert nicht – und eine externe, unabhängige Instanz existiert nicht.
"Deutschland ist an den Frontex-Einsätzen beteiligt, dementsprechend ist es an der Bundesregierung, endlich zu umfassender Aufklärung beizutragen", so Kopp im Hinblick auf Berichte, die die Beteiligung der Bundespolizei an völkerrechtswidrigen Zurückweisungen – sogenannten Push-Backs – von Flüchtlingen in der Ägäis belegen.
Die Bundespolizei war im Einsatzgebiet Ägäis in nachweislich mindestens einer Push Back-Operation verwickelt: Flüchtlinge wurden illegal zurückgeschickt, statt sie zu retten. Der Spiegel und Report Mainz machten im November 2020 unter Berufung auf interne Dokumente von Frontex den Einsatz vom 10. August 2020 öffentlich: An diesem Morgen wurde die Besatzung der "Uckermark" über ein Schlauchboot mit 40 Schutzsuchende in der Ägäis alarmiert. Statt die Insassen aus Seenot zu retten, wartete die Besatzung der "Uckermark" auf die griechische Küstenwache und verließ dann die Position. Später wurden die Schutzsuchenden in türkischem Gewässer durch die türkische Küstenwache aufgegriffen.
In den Einsatzgebieten von Frontex an den EU-Außengrenzen finden systematische Menschenrechtsverletzungen, Gewaltexzesse und tausendfache Push-Backs statt. Leggeri hat keinen dieser menschenrechtswidrigen Einsätze beendet, obwohl die Frontex-Verordnung dies vorsieht. Beispiel Ungarn: Hier wurden Push-Backs 2016 zur offiziellen Regierungspolitik von Victor Orban. Seitdem wurden über 50.000 Schutzsuchende rechtswidrig zurückgewiesen. Leggeri hielt dennoch an dem Einsatz fest. Der Frontex- Chef hat bisher wenig zur Aufklärung der Vorwürfe beigetragen, im Gegenteil: Vor dem Innenausschuss des EU- Parlaments im Dezember 2020 sagte er die Unwahrheit. Die schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Frontex- Operationen müssen Konsequenzen haben.
PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf:
1. das deutsche Kontingent mitsamt technischer Ausrüstung aus Frontex-Einsätzen abzuziehen,
2. die Vorwürfe gegen deutsche Beamt*innen lückenlos aufzuklären,
3. von Artikel 46, Absatz 2, der Frontex-Verordnung Gebrauch zu machen und als an der Operation teilnehmender Mitgliedstaat angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen "den Exekutivdirektor (zu) ersuchen, die operative Tätigkeit zu beenden."
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