Nach aktuellem Stand (21.01.2021, 11:15 Uhr) haben sich seit der gestrigen Meldung 76 weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 2.964 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 2.249 Personen sind gesundet*.
Insgesamt sind 69 Personen verstorben.

Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:

Seniorenheim Ludwigshöhe Edenkoben
8 Mitarbeiter und 12 Bewohner wurden positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Römergarten Residenz Offenbach
1 Mitarbeiter und 11 Bewohner wurden positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Vinzentius Krankenhaus Landau
2 Mitarbeiter und 1 Patient wurden positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an. 

Bethesda Landau
1 Bewohner wurde positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Kindertagesstätte Horsthüpfer Landau
1 Kind wurde positiv auf COVID-19 getestet. 3 Betreuungspersonen und 7 Kinder wurden als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft.

Aus Datenschutzgründen wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Meldung die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe können sich auch auf weibliche Personen beziehen.

Verbandsgemeinde Annweiler: 264 Personen (201 davon gesundet, 6 verstorben)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 458 Personen (375 davon gesundet, 10 verstorben)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 400 Personen (260 davon gesundet, 2 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 336 Personen (259 davon gesundet, 16 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 216 Personen (167 davon gesundet, 10 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 119 Personen (96 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde Offenbach: 262 Personen (171 davon gesundet, 2 verstorben)
Stadt Landau: 909 Personen (720 davon gesundet, 22 verstorben).

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 10-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 9 und 10 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Eine Ausnahme besteht bei Personen mit schwerem COVID-19-Verlauf: Bei Fällen mit Sauerstoffbedürftigkeit muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR Untersuchung erfolgen. Zur Entisolierung von Bewohnern von Altenpflegeeinrichtungen ist unabhängig von der Schwere der Krankheit immer eine erneute PCR Untersuchung notwendig.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwerte sind unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/ zu finden.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau. Bei Veröffentlichung bitte die Quelle angeben.

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