„Die Verbandsgemeinden haben den Landkreis unter anderem im Rahmen der Amtshilfe bei der Bekämpfung der Corona Pandemie unterstützt, wodurch eigene Aufwendungen entstanden sind. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, einen Betrag – ebenso wie viele andere Landkreise auch – weiterzuleiten“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.
Die ADD habe auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Verwendung der gewährten Soforthilfe des Landes nach der Selbstverwaltungshoheit des Landes richte. Parallel sei die Information herausgegeben worden, dass eine Weiterleitung in Verbandsgemeinden zulässig sei.
Durch den Landtag Rheinland-Pfalz war beschlossen worden, dass die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz mit einer einmaligen Sonderzahlung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie unterstützt werden. Dem Landkreis Südliche Weinstraße war ein Betrag in Höhe von 2.765.000 Euro bewilligt worden. Berechnungsgrundlage war die Bevölkerungszahl von 110.600 Einwohnern multipliziert mit einem Betrag von 25 Euro pro Einwohner.
Eine erste Kostenaufstellung, die vom Landkreistag Rheinland-Pfalz zur Überprüfung der ausreichenden Höhe der Hilfe des Landes von den Landkreisen erbeten worden war, ließ erkennen, dass die Aufwendungen des Landkreises die Erträge aus der Soforthilfe des Landes überschreiten. Damit könnten in Zukunft weitere Hilfen von Land und Bund, wie gegebenenfalls auch wieder bei den Ausfällen der Gewerbesteuereinnahmen bei den Gemeinden, erforderlich werden.
Die Weiterleitung wurde nun dennoch unterstützt, da zu Beginn des Jahres 2021 die Finanzmittel des Landkreises konkreter abgeschätzt werden konnten. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 kann der Landkreis eine Liquidität in Höhe von rund 3,4 Mio. Euro ausweisen. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass verschiedene Beträge zu diesem Stichtag zwar vereinnahmt, jedoch noch nicht (anteilig) verausgabt wurden und der Weiterleitungsbetrag die zukünftige Festlegung der Höhe der Kreisumlage beeinflusst.
Die Weiterleitungssumme des Landkreises beträgt 553.000 Euro. Für die einzelnen Verbandsgemeinden bedeutet dies: Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels 83.470 Euro, Verbandsgemeinde Bad Bergzabern 121.090 Euro, Verbandsgemeinde Edenkoben 101.535 Euro, Verbandsgemeinde Herxheim 75.540 Euro, Verbandsgemeinde Landau-Land 67.920 Euro, Verbandsgemeinde Maikammer 40.150 Euro, Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich 63.295 Euro.
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